Archiv für den Monat: Dezember 2017

Sind die Linken unbelehrbar?

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In ganz Europa ist der Trend unverkennbar. Eine Wahl nach der anderen zeigt es: die linken Parteien, zuvorderst die sozialistischen, machen eine Talfahrt durch. Es hilft nichts, wenn man als letzte Ausflucht sich einen Gegner sucht, den man hochstilisiert, mit Angriffen überschüttet, um die Eigenen bei der Stange zu halten. Im Gegenteil: der wachsende linke Radikalismus schreckt viele noch mehr vor dem überholten und extremen linken Gedankengut und der Einseitigkeit der Politik ab, die mit Andersdenkenden zu keinen vernünftigen Kompromissen kommen kann. Den anderen anpatzen, das zählt da zur politischen Strategie. Selbst vor Angriffen über Landesgrenzen hinweg schreckt man da nicht zurück. Dass das dann oft den gegenteiligen Effekt nach sich zieht, das wird im blinden Hass übersehen. Und dann hält man sich selbst noch für politisch korrekt und die anderen, die nicht so sind, wie man sie gerne hätte, für Extremisten. Erkennt doch, dass solches Agieren überholt ist und heute nicht ankommt! Denn die Vernünftigen sind heute in der Mehrheit.

Wie schaut es da bei Sozialisten und Sozialdemokraten aus, der wichtigsten Gruppe unter den Linken? Der Namenswechsel von Sozialisten zu Sozialdemokraten liegt zwar schon lange zurück, aber der Ideologiewechsel ist bei vielen Alt-Funktionären und jungen Würd-gern-Funktionären offenbar noch nicht vollzogen. Und das gilt nicht nur für Österreich und auch nicht nur für unseren großen Nachbarn im Norden. Natürlich und recht deutlich erkennbar gilt dies jedoch für die SPÖ in Österreich, zumindest für große Teile davon. Und da wird von diesen Überbleibseln der alten Denkweisen in der Partei der Wechsel und die Veränderung übersehen, die in der Wählerschaft eingetreten sind. Der Wähler ist aufgeklärter, politisch interessierter, unabhängiger, kritischer und weniger beeinflussbar geworden. Den Altgenossen und den radikalen Jungen müsste vor allem doch der Mitglieder- und Wählerschwund zu denken geben. Aber offensichtlich nicht einmal das führt zu einem Erwachen.

Na dann also! Wenn sie sich nicht ändern, die führenden Kreise in der Sozialdemokratie, dann wird wohl der Niedergang ihrer Partei weitergehen. Dabei brauchen Staat und Gesellschaft nichts dringender als soziale Demokratie in der Politik, um den Ansprüchen der Gegenwart gerecht zu werden. Wohlgemerkt: soziale Demokratie und nicht (mehr oder weniger) demokratischen Sozialismus!

 

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Flüchtlinge, Menschenrechte, Schurkenstaaten

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Diese drei Begriffe gehören zusammen. So kann es Flüchtlinge (im Sinne der Flüchtlingskonvention) nur von dort geben, wo Menschenrechte missachtet werden. Und wie soll man einen Staat nennen, der die anerkannten Menschenrechte nicht befolgt und schützt. Ist da die Bezeichnung Schurkenstaat nicht angebracht?

Und wenn es solche Staaten gibt, die die Menschenrechte gröblich und vielfach missachten, die man also als Schurkenstaaten ansehen muss, müssten dann diese Staaten nicht angeprangert und von humanitären Institutionen auch als solche bezeichnet werden, also von jenen, die von sich behaupten, die Achtung der Menschenrechte hochzuhalten und grundsätzlich deren Einhaltung verlangen? Also z.B. von der Europäischen Union, dem Europarat und der UNO?

Und für alle Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen, nämlich echte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sollte von denen für die Begründung der Aufnahme eines Flüchtlings nicht jedes Mal erklärt werden, dass dieser Flüchtling aus einem Staat geflohen ist, der die Menschenrechte gröblich missachtet, also von einem Schurkenstaat? Und sollte dann umgekehrt einem Asylwerber, der den Flüchtlingsstatus beansprucht, aber aus einem Staat kommt, der nicht als Schurkenstaat angesehen und als solcher bezeichnet wird, sollte also einem solchen Asylwerber dann nicht Aufnahme und Flüchtlingsstatus verweigert werden?

Wenn dies konsequent beachtet und befolgt würde, dann wäre die Unterscheidung zwischen (Konventions-) Flüchtling und Wirtschaftsmigrant nicht schwer zu treffen.

Warum also weigert man sich, Staaten, aus denen massenweise Leute zu uns kommen und bei uns Asyl erhalten, als Schurkenstaaten zu bezeichnen? Das würde für Klarheit sorgen und es vielleicht leichter machen, da auch zielführende Gegenmaßnahmen (Sanktionen) zu ergreifen.

In erster Linie ist da die EU angesprochen und gefordert. Und vor allem der Flüchtlingskommissar der EU, der griechische Kommissar Avramopoulos! Hier ist er aber völlig untätig. Aber mit Forderungen auf Aufnahme weiterer „Flüchtlinge“ und auf Umverteilung von in Griechenland und in Italien befindlichen „Flüchtlingen“ auf andere EU-Staaten ist dieser Herr aber sehr aktiv, um das milde auszudrücken.

Vor allem seine Forderung auf Umverteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten ist ein Unsinn und nicht realisierbar, weil die Flüchtlinge ganz einfach nicht in jenen Ländern Aufnahme suchen, wo sie nur in Lagern untergebracht und nur mit dem Lebensnotwendigsten versorgt werden (wie z.B. in Griechenland), sondern weil sie die behagliche Vollversorgung vorziehen, die sie z.B. in Österreich bekommen. In dieser Sache hat Bundeskanzler Kurz wieder einmal eine völlig richtige Aussage getätigt. Ob das aber die EU-Mächtigen zu einer realistischen Sicht der Dinge bringen wird?

 

Die Europäische Union und Demokratie

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Die EU-Kommission mit den Herren Juncker und Timmermans spielt sich Polen gegenüber als Hüter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf. An sich berechtigt. Aber die Herren sollten sich in den Spiegel schauen und sich fragen, wie es mit Demokratie in der EU steht, wie dort die Entscheidungen zustande kommen und ob dabei demokratische Spielregeln angewendet werden.

Ja, leider übersieht und vergisst man es immer wieder: Mit der Übertragung von mehr und mehr Entscheidungsbefugnissen an die EU ist es auch zu einem wachsenden Verlust von Demokratie gekommen, von Demokratie jedenfalls wie es der jahrhundertelangen Rechtsentwicklung in Europa entsprechen würde: nämlich mit der entscheidenden Mitwirkung von gewählten Volksvertretern an allen Entscheidungen, die die Allgemeinheit betreffen und wo für die Bürger Gebote und Verbote erlassen werden.

In der EU ist es nämlich so, dass die Entscheidungen von Organen getroffen werden, die nicht direkt vom Volk gewählt und kontrolliert sind, sondern die durch Ernennung bestellt werden, wobei die Form der Bestellung höchst fragwürdig ist. Dies gilt in erster Linie für die EU-Kommission und ihre einzelnen Mitglieder, die Kommissare, aber auch für die Ministerräte und den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs. Da werden dort Beschlüsse gefasst, die eigentlich Gesetzesbeschlüsse sind und für die eigentlich Parlamente zuständig wären. Und das Europäische Parlament? Es hat gar nicht die Funktion eines echten Parlaments, es wird nur des schönen Scheins wegen als „Parlament“ bezeichnet. Denn es kann nicht, was die eigentliche Aufgabe eines Parlaments ist, Gesetze initiieren und beschließen, nein, es kann nur Bestimmungen begutachten, die ihm die EU-Kommission vorlegt. Also wo ist da Demokratie und Parlamentarismus in der EU?

Es wäre an der Zeit, dass endlich einmal auch von den EU-Organen selbst, vor allem der Kommission,  Vorschläge gemacht werden, wie die EU demokratisiert werden kann!

Und Eines muss man noch sagen: Je mehr Entscheidungsbefugnisse die EU an sich zieht und je mehr es zu EU-Zentralismus kommt, desto mehr geht Demokratie verloren, denn die Einzelstaaten haben immer noch mehr Demokratie als die EU als Ganzes!

 

Demokratie und Volkssouveränität

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Nach unserer Verfassung ist Österreich eine Demokratie und geht alles Recht vom Volk aus. Und Demokratie heißt auf Deutsch „Volksherrschaft“. Also wäre das Volk der Suverän im Staat. In Wahrheit aber wird das Volk in seiner Souveränität nach allen Richtungen beschränkt, und sein Wille und seine Vorstellung von Politik gefiltert und zensuriert durch die Parteien und deren ideologische Ausrichtung sowie durch das Machtstreben und das Streben nach Machterhalt der Parteikader, das heißt der Funktionärskaste.

Seit mehr als zweihundert Jahren wird Volkssouveränität von Staatsdenkern gefordert und von der Bevölkerung verlangt. Und die Mächtigen betonen immer wieder – besonders wenn sie von Wahlen abhängig sind – dass das auch ihr Bestreben ist.

Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Vielfach herrscht nur eine Scheindemokatie. Verschämt spricht man von einer Parteiendemokratie. Richtiger wäre wohl meistens der Begriff Parteiendiktatur.

Und am deutlichsten zum Ausdruck kommt diese Beschränkung, wenn für das Volk, also die Mehrheit der Bevölkerung, keine Möglichkeit besteht, während einer Wahlperiode – also bei uns von fünf Jahren – Einfluss auf die Politik der Mächtigen nehmen zu können, selbst wenn diese Politik total schief läuft und nicht dem Mehrheitswillen entspricht (siehe bei uns die Politik des Jahres 2015 und darnach). Und vielleicht noch deutlicher kommt die Überheblichkeit der Mächtigen zum Ausdruck, wenn sie Volksbegehen, Volksbefragungen und Volksabstimmungen themenmäßig beschränken und durch Einbau von Beteiligungsmindestzahlen übermäßig beschränken.

Leider ist das nun durch die neue Koalitionsregierung geschehen, obwohl sie vor der Wahl anderes versprochen hat und daraufhin und deshalb gewählt wurde.

Und natürlich gilt das auch von der Europäischen Union. Denn einerseits beschränkt sie die einzelstaatliche Souveränität der Mitgliedsstaaten, indem sie in immer mehr Bereichen die Entscheidungskompetenz an sich reißt, und andrerseits ist Demokratie bei der Entscheidungsfindung dort nur pro forma vorhanden, als Mäntelchen, das die wahren Machtverhältnisse verdecken soll. Die wahre Macht liegt ja bei Gremien, die nicht direkt vom Volk gewählt sind und vom Volk nicht abberufen werden können, und die demgemäß auch abgehoben und oft volks- und realitätsfremd agieren. Ja, mit dem Beitritt zur EU, wie sie besteht und auch seinerzeit bestanden hat, und dann mit ihrer weiteren Entwicklung, sind Demokratie und Volkssouveränität mehr und mehr verloren gegangen.

Also befinden wir uns jetzt in einer Situation, wo wir, das Volk, auf das Wohlwollen der Mächtigen angewiesen sind, die mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken agieren, weil sie sich in ihren Positionen sicher fühlen können, ungestört durch korrigierende Eingriffe durch den Volkswillen. Sie sehen das ja auch als berechtigt an, weil sie sich für viel klüger halten als das dumme gemeine Volk. Dabei verschweigen sie aber, dass sie in vielen Fällen ihre eigenen Interessen verfolgen und denen den Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit einräumen.

Und das Volk kann nur ohnmächtig verlangen, was ihm zusteht: mehr Demokratie!

 

CETA – diskriminierend gegen Österreich?

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Denn CETA, das „umfassende“ Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union, ist kein einfaches Handelsabkommen. Nur Teil eins ist das Handelsabkommen und das ist bereits in Kraft, weil für den Abschluss die EU zuständig ist.

Aber Teil 2 ist ein Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen und gegen die Diskriminierung ausländischer Produkte, in dem auch Schiedsgerichte für die Entscheidung von Streitfällen und der Ausschluss nationaler Gerichte vorgesehen ist. Zum Abschluss braucht es eine Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten. Jetzt erhebt sich die Frage, ob unser Parlament zustimmen soll.

Dieser Teil 2 würde massive Nachteile für unsere heimischen Unternehmen mit sich bringen und unsere heimischen Produkte gegenüber ausländischen benachteiligen,, und würde vor allem, aber nicht nur, unsere Landwirtschaft treffen. Und das wär immer dann der Fall, wenn bei uns oder in der EU neue Gesetzesbestimmungen beschlossen werden. Denn dann können Unternehmen mit dem Firmensitz in Kanada, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – oder ihre Waren in Österreich verkaufen wollen,Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn diese neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Im Gegensatz dazu würden österreichische Unternehmen keinen solchen Schadenersatzanspruch haben, also eine Benachteiligung erleiden, was leicht Schließung oder Abwanderung und Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte.

Und eine Profitminderung könnte eintreten, wenn neue Gesetze z.B. höhere Umweltauflagen, das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) oder die Verbesserung von Dienstnehmerrechten (Mindestlohn, Urlaubsanspruch) einführen, ebenso wenn neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen, etc. erlassen werden.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige internationalen Konzerne, Großhandelsunternehmen und Außenhandelsbanken sicher Profit machen?

Diskriminierende Maßnahmen gegen ausländische Wirtschaftsbetriebe sind ja schon in den Handelsabkommen verboten. Und bei Verletzung dieser Bestimmungen können die staatlichen Gerichte angerufen werden. Wieso braucht es also zusätzliche Schutzbestimmungen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten und wieso  die Einschaltung von Schiedsgerichten? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz? Oder zur Begünstigung ausländischer Unternehmen gegenüber inländischen?

Es gibt natürlich potentielle Profiteure, die solche Verträge verlangen. Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber sicher keine solchen Profiteure!

 

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Die EU als unvollendete Wirtschaftsunion

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Die Europäische Gemeinschaft ist überall dort, wo viele es nicht so gerne hätten, superaktiv. Denn die EU greift mit ihren Vorschriften in alle Lebensbereiche ein und sie richtet sich mit Verboten und Geboten dabei nicht nur an die Mitgliedstaaten, sondern auch an die Staatsbürger der Mitgliedstaaten. Und die meisten ihrer Vorschriften sind auf eine Weise zustande gekommen, die nicht den Traditionen entsprechen, die wir als demokratisch verstehen. Sie stimmen deshalb auch sehr oft nicht mit dem überein, was die Mehrzahl der Bevölkerung sich an Regelungen und Zuständigkeiten wünschen würden. Kurz gesagt: von Demokratie ist dabei wenig die Rede.

Dabei ist die EU in ihrem ureigensten Aufgabengebiet säumig: Denn die EU bzw. ihre Vorgängerorganisationen waren als Freihandelszone und Wirtschaftsunion geplant. Das heißt zwischen den Mitgliedstaaten sollte freier Handel unter gleichen Bedingungen verwirklicht werden. Dazu wäre allerdings eine wesentliche Voraussetzung, dass die steuerlichen Belastungen der handeltreibenden Betriebe in allen Mitgliedstaaten gleich sind. Das ist noch immer nicht der Fall, obwohl für eine solche Vereinheitlichung schon mehr als 50 Jahre zur Verfügung gestanden wären. Es gibt daher noch sehr große Benachteiligungen für einzelne Mitglieder gegenüber anderen, die Niedrigsteuerländer oder gar Steuerparadiese für Unternehmen sind. Auch die Staatsbudgets sind sehr unterschiedlich, sogar die Mindestkriterien, die eingeführt wurden, werden – auch von großen Staaten, wie z.B. Frankreich oder Italien – missachtet. Und auch das Subventionswesen – siehe z.B. die Banken – ist noch immer nicht, wie es sein sollte, wirklich vereinheitlicht. In der Folge müssen einzelne zahlen und andere kassieren.

Wenn man sich all das vor Augen führt, dann ist es umso unverständlicher, dass die EU auf dem Sektor der Bevölkerungsbewegungen und des Zuzugs von außen so strikt ist und den einzelnen Staaten fast keine eigene Entscheidungsmöglichkeit lässt. Verständlich war eine solche Einstellung noch, solange die Union homogen war, mit Staaten und einer Bevölkerung, die kulturell und wirtschaftlich auf gleicher Ebene standen. Aber mit den Erweiterungen und den neu dazugekommenen Staaten sind sehr große Unterschiede gegeben. Und es regen sich Widerstände gegen die Politik der Union, durch Zwangsangleichungen und die erzwungenen Transferleistungen einzelnen Mitgliedern auch bedeutende Nachteile und Unannehmlichkeiten zuzufügen, um andere zu begünstigen .

Die EU hat da wirklich auf dem Steuer- und Budgetsektor noch ein Entwicklungspotential. Darauf sollte sie sich konzentrieren, und nicht auf andere Bereiche, die die einzelnen Migliedsländer viel effektiver und volksnaher selber regeln können!

 

Volksabstimmungen und Demokratie

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Unser Staat ist eine „repräsentative Demokratie“. So wird es uns immer wieder von jenen Politikern erklärt, die als Vertreter und Mitglieder ihrer Partei an den Hebeln der Macht sitzen. Aber ob die jemand anderen als ihre Partei vertreten, ist höchst zweifelhaft, denn eine Beziehung zwischen Wähler und Abgeordneten gibt es ja nicht. Der Bürger und Wähler kann ja nach unserem Wahlrecht keinen Abgeordneten wählen, er kann nur eine Partei wählen. Also sind die Abgeordneten nicht die Repräsentanten des Volkes, sondern die Repräsentanten der Parteien. Aber sind wenigstens die Parteien die Repräsentanten des Volkes?

Was heißt denn „Repräsentant“ sein? Das heißt Vertreter sein. Es gibt aber zwei Arten der Repräsentanten. Da gibt es Repräsentanten wie Rechtsanwälte, die ihre Klienten vor Gericht vertreten. Diese Repräsentanten müssen die Weisungen ihres Klienten befolgen, sie können aber umgekehrt dem Klienten keine Weisungen erteilen und seine Rechte nicht einschränken. Dann gibt es Repräsentanten wie etwa den Vormund eines Minderjährigen. Er muss die Interessen des Minderjährigen vertreten, braucht aber dessen Wünsche nicht zu befolgen. Der Minderjährige, weil er als nicht voll urteilsreif gilt, ist ihm gegenüber mehr oder minder in seinen Rechten beschränkt, entmündigt.

So und jetzt ist es so, dass die Repräsentanten des Volkes, jene Parteien also, die über eine Koalition verhandeln, die Rechte des Volkes beschränken wollen, indem sie das Volk über bestimmte Fragen nicht abstimmen lassen wollen, also, wie man hört, z.B. über einen möglichen Wunsch nach einem Öxit. Also sehen diese Parteien das Volk praktisch als nur beschränkt urteilsreif und damit als entmündigt an und sich selbst als die Souveräne im Staat.

Was aber bestimmt unsere Staatsverfassung?: „Österreich ist eine demokratische Republik.“ das heißt: Österreich ist eine Demokratie, und Demokratie heißt Volksherrschaft. Weiters bestimmt die Verfassung: „Das Recht geht vom Volk aus“. Also ist das Volk der Souverän und das Parlament nur sein Vertreter. Und natürlich kann der Vertreter, der Repräsentant, nicht die Rechte des Souveräns beschränken.

Die rechtliche Konsequenz davon ist: Volksabstimmungen müssen unbeschränkt möglich sein. Jede vom Parlament, dem Repräsentanten des Volkes, erlassene Bestimmung, die das Volk in seiner Souveränität beschränken und etwa die Themen von Volksabstimmungen beschränken würde, z.B. eine Abstimmung über einen Öxit nicht zulassen würde, wäre verfassungswidrig und müsste von Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

Warten wir also ab, was endgültig in dieser Frage entschieden wird. Im Moment sind die Koalitionsverhandler jedenfalls auf dem Holzweg.

 

Ehe für alle: Widerspruch zur Verfassung

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Der Verfassungsgerichtshof hat wieder einmal in der Sache „Ehe für alle“ eine Entscheidung gefällt, die man aus vielen Gründen als Fehlentscheidung ansehen kann: und dies aus juristischer, aus kompetenzrechtlicher, aus moralischer, geschichtstraditioneller und weltanschaulichen Sicht. Er hat damit jedenfalls einem vielerseits propagierten Zeitgeist und einer linkspopulistischen Ausrichtung Rechnung getragen. Es ist ganz einfach traurig, wie tragende Säulen unseres Staatsgefüges brüchig geworden sind und wie hundertjährige fest im Volk verankerte Überzeugungen und Traditionen bedenkenlos aufgegeben werden, wenn dies einem fragwürdigen Zeitgeist entspricht, den eine Minderheit vertritt. Man kann sich heute ganz einfach in der Justiz auf nichts mehr verlassen.

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom Jahr 1811, das hier immer noch gültig ist, definiert die Ehe so: „In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten.“

Und das entsprach und entspricht der Rechtsüberzeugung des Volkes und und ist ein Niederschlag von mehr als 1000 Jahren Tradition unseres Rechtslebens und unserer rechtlichen Überzeugungen. Und von diesem rechtlichen Inhalt und dieser Definition gehen auch alle späteren Rechtsquellen aus, in denen von der Ehe gesprochen wird. Damit auch das Bundes-Verfassungsgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention

Also kann nach unserer Rechtsordnung nur bei einer Gemeinschaft zwischen Personen desselben Geschlechts von einer Ehe gesprochen werden. Gleichgeschlechtliche Verbindungen sind daher nach unserem Recht keine Ehe..

Es liegt nicht in der Kompetenz des Verfassungsgerichtshof diese Definition der Ehe außer Kraft zu setzen. Das würde nur dem Verfassungsgesetzgeber zustehen. Allerdings würde der sich damit in Widerspruch zu der Rechtsüberzeugung eines großen Teils der österreichischen Bevölkerung setzen. Nach meiner Rechtsmeinung steht eine neue Definition der Ehe auch dem einfachen Gesetzgeber nicht zu. Also müsste so etwas im Parlament mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Es ist traurig, dass der Verfassungsgerichtshof das nicht so sieht.

Der Verfassungsgerichtshof führt in seiner Begründung an, er würde eine Diskriminierung darin sehen, wenn ein Befragter bei der Angabe seines Familienstandes angeben müsste, er lebe in einer Partnerschaft und daher nicht in einer Ehe, weil daraus seine geschlechtliche Orientierung erkennbar sei.Da muss also wohl angenommen werden, dass der Verfassungsgerichtshof es als diskriminierend und als einen Makel ansieht, wenn jemand homosexuell ist. Wo ist da die fortschrittliche zeitgemäße Einstellung des Gerichtshofs zu der heutigen gesellschaftlichen Situation? Im Gegenteil: der Verfassungsgerichtshof wirkt hier auch  diskriminierend!

Auch die übereilte Beschlussfassung ist bemerkenswert, wo doch allen bewusst ist, dass der Gerichtshof durch das Ausscheiden von drei Mitgliedern demnächst eine andere weltanschauliche Ausrichtung erhalten kann, wo vielleicht anders entschieden würde.

Also eine in jeder Richtung fragwürdige Entscheidung des Gerichtshofs.

 

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Wer hat Interesse am Freihandel?

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In Brüssel sind die Lobbys unterwegs. Auch die Lobbys, die am Freihandel Interesse haben. Die nämlich, die da große Gewinne machen. Und das sind die Import-/Exporthändler. Leute, die genau wissen, dass man mit Handel mehr Gewinn machen kann, als mit Erzeugung, Produktion. Und neben den Händlern – hier geht es natürlich um Großhandel in großen Mengen mit großem Kapitaleinsatz – sind auch die international tätigen Banken involviert, die den internationalen Freihandel finanzieren. Auch die machen im Freihandel, bei dem es ja um riesige Werte geht, sehr profitable Geschäfte. Und alle die haben natürlich ihre Lobbys in Brüssel: die Großhändler und Großhandelsgesellschaften und die Großbanken. Die forcieren den Abschluss von Freihandelsabkommen.

Dass der Freihandel bei den Produktionsbetrieben in Ländern mit hohen Löhnen und hohen Sozialstandards viele Arbeitsplätze kostet, ist heute wohl Allgemeinwissen. “Made in China“ ist ja z.B. heute allgegenwärtig. Der internationale, weltweite Freihandel ist nämlich nicht fair, es wird in verschiedenen Ländern unter sehr verschiedenen Bedingungen produziert. „Fair trade“ gibt es da nicht! Dieser weltweiten Konkurrenz können wir in Europa nicht standhalten. Bei Freihandel können wir zwar ebenfalls in exportorientierten Betrieben neue Arbeitsplätze schaffen – das wird von den Befürwortern des Freihandels auch immer wieder hervorgehoben -, aber das sind nur wenige im Vergleich zu denen, die im Importsektor verloren gehen.

Wenn also Arbeitsplätze wichtig sind, dann muss wohl bei der Ausweitung des Freihandels auf Länder, die unter ganz anderen Bedingungen produzieren als wir in Europa, Zurückhaltung geübt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass internationale Konzerne ihre Produktionsbetriebe oft in Billiglohnländern haben, während ihr Firmensitz im Heimatland der Aktionäre liegt. Also Zurückhaltung bei der weiteren Ausweitung des Freihandels (CETA, TTIP, JEFTA)! Selbst wenn dadurch die Gewinnerwartungen der Großhändler und Großbanken enttäuscht werden müssen!

 

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Freihandel – Segen oder Fluch?

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Oft wird bei uns über Freihandel und Handelsabkommen diskutiert. Und man sollte da achtgeben, wie argumentiert wird! Da wird nämlich einerseits behauptet, dass uns der Freihandel große Vorteile bringe, wenn von Handelsabkommen mit Kanada, den USA oder Japan gesprochen wird. Denn der verbillige die Preise der Waren und schaffe Arbeitsplätze (in der Exportindustrie und bei den reichen Großimporteuren – allerdings nicht bei unseren produzierenden Betrieben, die der billigen Konkurrenz weichen müssen). Und dann wird aber wieder auch gegenteilig argumentiert – oft sogar von denselben Diskutanten -, dass der Import Arbeitsplätze vernichte und zu Massenelend führe, z.B. in Afrika, wo die billigen Lebensmittelimporte aus Europa die heimische Landwirtschaft ruinieren.

Also was jetzt?

Wenn man mich fragt, dann sage ich: Man muss entscheiden: was ist einem wichtiger? Die heimischen Arbeitsplätze oder die billigen Preise? Ich kann aber auf billige Preise verzichten, vor allem bei Waren, die ich nicht unbedingt brauche, wenn ich deshalb – also wegen der erweiterten Einfuhren – meinen Arbeitsplatz verliere. Und ich glaube auch, dem gesellschaftlichen Ausgleich und dem inneren Frieden in einem Staat ist es wichtiger, einen möglichst hohen Beschäftigungsstand zu haben, als Luxusgüter billig vom Ausland einzuführen, die sich dann nur eine Oberschicht leisten kann, weil ein großer Teil der Bevölkerung ohne Arbeit ist und Sozialhilfe empfangen muss. Außerdem haben wir sowieso schon einen hohen Grad an Freihandel, weil wir Mitglied der Europäischen Union sind und die ja auch eine Freihandelszone ist. Was brauchen wir da noch viel mehr weiteren Freihandel?

Also Vorsicht mit der Euphorie über den Abschluss neuer Handelsverträge!

 

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