Archiv für den Monat: November 2017

Wie funktioniert Politik bei uns?

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Was für eine Frage, wird mancher sagen. Wir sind eine Demokratie und wir haben das Parlament und die Regierung. Und wir haben eine Demokratie. Das aber ist ein großes Wort. Wird das nicht zu unbedacht ganz einfach als Behauptung in den Raum gestellt? Wer weiß und bedenkt, was „Demokratie“ eigentlich heißt? Das Wort ist griechischen Ursprung und heißt Volksherrschaft.

Ja, und herrscht denn das Volk bei uns? Die Befürworter unseres bestehenden Systems werden sagen: das Volk herrscht durch das Parlament, die Parlamentsabgeordneten „repräsentieren“ das Volk, deshalb ist unser System eine „repräsentative Demokratie“.

Diese Argumentation hat aber einen Denkfehler: man vergisst die Rolle der politischen Parteien! 

Wir haben ja jetzt einen neuen Nationalrat gewählt. Und was wurde eigentlich gewählt? Abgeordnete? Nein, in Wirklichkeit wurden nur Parteien gewählt, jeweils eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine ersetzbare Nummer ist, von der Parteiführung abhängig. Der Wähler hat damit keine Beziehung zu „seinem“ Abgeordneten, er hat oft überhaupt keine Ahnung, welchen Abgeordneten er gewählt hat, welcher Abgeordneten ihn vertritt, ihn „repräsentiert“. Gibt es also „Repräsentation“, also Vertretung des Wählers durch „seinen“ Abgeordneten? Das kann man wirklich nicht sagen. Von „repräsentativer“ Demokratie also keine Spur. Es gibt höchstens Parteiendemokratie.

Und jetzt zu Demokratie, also zur „Herrschaft des Volks“. Wer entscheidet denn über unsere Gesetzgebung und damit über unser staatliches Zusammenleben? Die Abgeordneten, die die Bürger „repräsentieren“? Nein, nicht die Abgeordneten im Parlament sind es, die entscheiden, sondern die Parteien bzw. die Parteiführungen. Denn die Abgeordneten im Parlament stehen unter dem Diktat ihrer Parteien. Dafür gibt es den Klubzwang, sie müssen abstimmen, wie ihre Partei es befiehlt, sonst droht der Verlust des Mandats. Und kann der Bürger, der Wähler mitentscheiden, wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat? Nein! Er ist ab da den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert. Denn unserer Wahlrecht sieht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind, die Anzahl ihrer Mandate bleibt bis zur nächsten Wahl unverändert. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns ja nicht. Also liegt für fünf Jahre alle Macht bei den Parteien bzw. den Parteiführungen, die brauchen sich weiter um die Meinung im Volk nicht mehr zu kümmern. Das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

Solange unsere repräsentative Demokratie“, ausschaut, wie sie ausschaut, ist das Verlangen nach mehr direkter Demokratie mehr als gerechtfertigt! Denn da gibt es weder „Repräsentation“, noch Demokratie, also „Volksherrschaft“. Und die Parteien, die jeweils am Ruder sind, und die jeweils auch nur von einer Handvoll Parteiführern beherrscht werden, sind nicht die verkörperte Gerechtigkeit, frei von persönlichen Interessen und Ehrgeiz, vom Streben nach Machterhalt und einseitigen Ideologien, nur auf das Wohl des Volkes bedacht. Nein! Viele sind von solcher Heiligkeit weit entfernt! Dazu kommt noch der Mantel der Verschwiegenheit über die Vorgänge hinter den Kulissen und das gegenseitige Zusammenspiel dabei. Da wird das Staatsschiff oft in eine Richtung gesteuert, die der Mehrheit der Bevölkerung nicht gefällt. Und wie kann das Volk da korrigierend eingreifen? Gar nicht! Fünf Jahre gar nicht.

Und das gehört geändert! Und deshalb brauchen wir direkte Demokratie!

 

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Die Europäische Union – ein Moloch

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Der EU-Bürokratismus ist ein Moloch. Der in seiner Gier, möglichst viel Mittel zu bekommen, fast unersättlich ist. Unersättlich und unkontrollierbar. Und je mehr er bekommt, desto mehr will er. Seine Polypenarme greifen in alle Bereiche staatlichen Handelns und erwürgen jede Selbstständigkeit der kleinen Einheiten, das heißt auch jede Souveränität der Einzelstaaten.

Die Forderungen gehen jetzt sogar dahin, das EU-Budget massiv zu erhöhen, zu verdoppeln, und extra noch zusätzliche EU-Steuern einzuführen. Auch der Ausfall der britischen Beiträge soll nicht eingespart, sondern durch die verbleibenden Mitglieder, das heißt natürlich die Netto-Zahler, ersetzt werden.

Je mehr man aber den Moloch füttert, also je mehr Mittel man ihm zur Verfügung stellt, desto mehr wird er seine Bürokratie, seinen Riesenapparat ausbauen, desto mehr wird er uns mit allen seinen bis ins Detail gehenden unzähligen Vorschriften würgen, umso mehr wird er jede Selbstständigkeit und Souveränität der Mitgliedstaaten beschneiden.

Dem muss endlich einmal Einhalt geboten werden! Es muss eine EU-Reform her, die die EU und ihren Bürokratismus auf das unbedingt Notwendige zurückstutzt! Wir wollen ein gemeinsames freies und demokratisches Europa, weil wir durch die Geschichte, unsere Kultur und unsere Traditionen zusammengehören, aber wir wollen auch unser Eigenleben bewahren, unsere Identität, und das heißt auch unser Selbstbewusstsein. Österreich ist auch etwas und hat auch seinen Wert! Wir wollen nicht untergehen in einem undefinierbarem Einheitsbrei, wo andere über uns bestimmen und wir in der Masse jede Selbstständigkeit aufgeben müssen!

 

Die „Sandler“ und Obdachlosen werden immer zahlreicher – Was tun?

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Jeder kann es feststellen, der sich viel in öffentlichen Räumen bewegt. In allen größeren Städten, vor allem in Wien. Es gibt immer mehr „Sandler“, inländische und ausländische. Man gehe nur zum Beispiel auf die Bahnhöfe oder in Parks. Man wird ja auch immer wieder angebettelt. Selbst in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ist zwar nicht nur bei uns in Österreich so, sondern weitgehend in allen europäischen Großstädten und darüber hinaus. Aber warum ist es jetzt auf einmal bei uns so verbreitet, in unserer Wohlstandsgesellschaft?

Und weil das erkannt wird, werden von der öffentlichen Hand und von Hilfsorganisationen Maßnahmen ergriffen, und das ist auch wichtig und notwendig. Es werden Ausspeisungen, Billigläden und Nachtschlafmöglichkeiten – besonders wichtig jetzt in der kalten Jahreszeit – eingerichtet. Aber wenig hat man sich bisher überlegt, was die eigentlichen Ursachen des Phänomens sind und wie man das Übel an der Wurzel bekämpfen könnte, das heißt vorzusorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Unter den Inländern sind jene betroffen, die von der Wohlfahrt nicht erfasst werden. Oft verkrachte Existenzen, die zum Beispiel ein Schicksalsschlag aus der Bahn geworfen hat und die nicht genug Kraft haben, sich wieder zu erfangen. Wenn Alkoholismus oder Drogensucht dazukommen, dann ist der Weg in das Aus fast nicht mehr aufzuhalten. Viele sind auch unterstützungsresistent, weil sie sich selber aufgegeben haben. Wer nicht will, dem ist schwer zu helfen. Die Ursache für eine solche Entwicklung liegt meist schon in der frühen Jugend. Desolate Familienverhältnisse, Eltern, die sich nicht kümmern. Da müsste der Staat mit Sozialmaßnahmen eingreifen. Ganz wichtig ist es, schon in der Zeit vor dem Schulalter, notfalls von staatlicher Seite, für geregelte Verhältnisse zu sorgen. Auf die Jugendfürsorge sollte noch mehr Wert gelegt werden, als dies bisher sowieso schon geschieht. Auch außerhalb der größeren Städte. Als letzte Maßnahme sollten auch mehr Kinderheime geschaffen werden, aber nicht als Massenquartiere, sondern mit kleinen überschaubaren, familienähnlichen Einheiten, auch Kinderdörfer. Und dann während der Schulzeit sollte in den Schulen nicht nur Unterricht geboten werden, sondern auch soziale Betreuung, dort, wo es nötig ist. Die Lehrer sollten diesbezüglich in ihrer Ausbildung sensibilisiert werden, um mit den staatlichen Jugendfürsorgeeinrichtungen optimal zusammenzuarbeiten. Was nämlich im Jugendalter verabsäumt wird, ist später schwer wieder gutzumachen. Und dann sollte es natürlich genügend Obdachlosenheime geben. Dort sollte auf Reinlichkeit und Hygiene Wert gelegt werden und Alkohol- und Drogenkonsum untersagt werden. Und eine Übernachtungsmöglichkeit sollte für jeden geboten werden, der sich ausweisen kann. Und in jeder dieser Einrichtung sollte es eine Beratungsstelle mit qualifiziertem Personal geben. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum für Inländer in Notsituationen weniger getan werden sollte als für Ausländer, die sich als Asylanten ausgeben und sofort ohne weitere Prüfung vom Staat voll versorgt werden.

Und dann die Ausländer. Da haben wir zunächst den Zuzug aus EU-Mitgliedsländern. Leute, die nicht zum Arbeiten zuziehen, weil sie entweder nicht die Voraussetzungen dazu mitbringen oder gar nicht die Absicht haben. Viele sind den Behörden überhaupt nicht bekannt. Sie kommen, bleiben, ziehen weiter, kommen wieder und versuchen, sich durch Bettelei oder sonstwie durchzubringen, oft mit Hilfe einschlägig organisiert. Auch Kleinkriminalität ist da nicht ausgeschlossen.

Und dann gibt es die sogenannten Migranten. Da versuchen manche, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sich irgendwie ein Zubrot zu der staatlichen Unterstützung zu verschaffen, oft wenn sie Alkohol- oder Drogenkonsum finanzieren wollen, vielfach durch Bettelei, manchmal auch auf kriminelle Weise. Und dann die abgelehnten Asylsuchenden, die weiter hier bleiben und keinen Anspruch mehr auf staatliche Hilfe haben und in den Untergrund gehen. Da ist natürlich die Versuchung stark, sich das Notwendige auf illegale Art zu verschaffen.

Welche Maßnahmen können da ergriffen werden? Ja, da müssten Personenkontrollen vorgenommen werden, ohne das geht es nicht. Wer sich in der Öffentlichkeit auffällig verhält, der sollte auch mit solchen Kontrollen rechnen müssen. Und man muss die Unterkunftgeber verpflichten, alle Personen, die bei ihnen Unterkunft nehmen, ordnungsgemäß anzumelden. Schließlich gibt es in Österreich ein Meldewesen. Das wird aber offensichtlich sehr locker gehandhabt. Hier und bei sonstigem illegalen Verhalten sollten nur die bestehenden Gesetze wirklich auch eingehalten werden. Dann würde in der Mehrzahl der Fälle das Sandlertum, das inländische und das ausländische, sowohl im Interesse der „Sandler“ selbst, als auch der belästigten Öffentlichkeit unter Kontrolle gebracht und reduziert werden können.

 

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CETA benachteiligt österreichische Unternehmen

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Das „umfassende“ Handelsabkommen mit Kanada, CETA, benachteiligt österreichische Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz aus Kanada und gegenüber internationalen Konzernen, die einen (Schein-)Firmensitz in Kanada haben. Zwar müssen sowohl inländische wie ausländische Unternehmen in Österreich die österreichischen Gesetze einhalten, aber Gesetze werden immer wieder – aus verschiedensten Gründen – geändert, und dann tritt ein Unterschied ein: inländische Unternehmen müssen die neuen Gesetze anwenden, egal ob die ihnen zum Vorteil oder zum Nachteil sind. Kanadische Unternehmen aber, die in Österreich investiert haben – das kann auch der Kauf eines inländischen Unternehmens oder die Beteiligung daran sein – müssen die neuen Gesetze zwar auch anwenden, aber sie können Schadenersatz vom österreichischen Staat verlangen, wenn die neuen Gesetze ihre Gewinnerwartungen schädigen. Und über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden dann die neu einzurichtenden Schiedsgerichte, die aller Voraussicht nach eher nicht zugunsten des österreichischen Staates entscheiden würden. Das bedeutet also eine Benachteiligung österreichischer Unternehmen, die dann eventuell höhere Produktionskosten haben, was wiederum deren Schließung oder Abwanderung und damit den Verlust von inländischen Arbeitsplätzen zur Folge haben würde.

Und welche Gesetzesänderungen sind denkbar, die eine Profitminderung von Unternehmen zur Folge haben könnten?

Das könnten zunächst Kosten sein, die die Produktion verteuern, z.B. höhere Umweltauflagen oder erweiterte Dienstnehmeransprüche. Weiters könnten es Kosten sein, die die Produkte verteuern und damit den Umsatz vermindern, z.B. das Verbot alteingeführter Produkte wegen Gesundheitsgefährdung oder Umweltbeeinträchtigung (Pflanzenschutzmittel) und schließlich Bestimmungen, die sich auf den Gewinn auswirken, wie neue Steuergesetze (Besteuerung von Konzernen), Devisengesetze, Gewinntransferbestimmungen etc.

Das bedeutet, dass unsere Gesetzgebung bei jeder Fortentwicklung und Verbesserung das Risiko mit sich trägt, dass kanadische Unternehmen, die wirtschaftliche Nachteile für sich sehen, Entschädigungen einklagen. Also könnte jede Weiterentwicklung unserer Umweltgesetzgebung, unserer Gesundheitspolitik in Richtung auf den Ausschluss gefährlicher Substanzen, die Weiterentwicklung von Dienstnehmerrechten wie Mindestgehalt oder Urlaubsanspruch, eine Weiterentwicklung der Steuer- und Devisengesetzgebung in Richtung auf Besteuerung internationaler Konzerne usw. Schadenszahlungen aus unserem Staatsbudget zugunsten jener ausländischen Unternehmen auslösen.

Wollen wir das? Einen Stillstand unserer Gesetzgebung? Keine Verbesserungen auf dem Sektor des Gesundheits- und Umweltschutzes, keine Ausweitung der Konsumentenrechte und vieles anderes?

Wollen wir also diesen Stillstand, nur damit einige Großunternehmen und Großkonzerne sicher Profit machen, unabhängig davon, ob ihre Produkte vielleicht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechen?

Wir sind doch demokratische Gesellschaften mit einer demokratischen Gesetzgebung und einer

funktionierenden Gerichtsbarkeit. Kanada übrigens auch. Also sind schon dadurch alle ungerechtfertigten schädigende Maßnahmen gegen Wirtschaftsbetriebe ausgeschlossen bzw. sind in einem solchen Fall Entschädigungsleistungen garantiert. Wieso sollen also bei Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen wie Kanada, Österreich und den anderen EU-Staaten Investitionsschutzbestimmungen und die Einschaltung von Schiedsgerichten überhaupt nötig sein? Als Ausdruck des Misstrauens gegen die eigene Gesetzgebung und Justiz?

Und im Übrigen würden solche Vertragsbestimmungen die Benachteiligung der inländischen Produktion bedeuten!

Natürlich gebe es Profiteure! Der österreichische Konsument und Steuerzahler ebenso wie der österreichische Staat und die österreichische Wirtschaft wären aber keine solchen Profiteure! Also wer?

 

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Wer vertritt die Interessen der Pensionisten und Pensionistinnen?

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Die Rechte der Pensionisten/Pensionistinnen stehen derzeit bei den Koalitionsverhandlungen wieder zur Diskussion. Dabei müssen die Pensionisten/Pensionistinnen feststellen, dass sie keine Vertretung im Parlament haben, die ihre Rechte vertreten und wahren würde. Unter den 183 Mitgliedern des Nationalrats gibt es nur ganz wenige, die um die 60 Jahre alt oder älter sind. Eine einzige Abgeordnete ist mehr als 70 Jahre alt. Alle anderen sind jünger. Sogar die Zwanzigjährigen haben mehr Vertreter als die Senioren. Die Senioren sind dort überhaupt nicht entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten. Das ist natürlich für die Pensionisten/Pensionistinnen höchst unbefriedigend, vor allem weil sie immer wieder feststellen, dass bei vielen Beschlüssen des Parlaments die Interessen der Senioren nur unzureichend berücksichtigt werden, und das nicht nur bei der Festlegung der Pensionserhöhungen. Anscheinend haben die etablierten Parteien auch kein Interesse, den Senioren eine angemessene Mitsprache bei politischen Entscheidungen einzuräumen. Offensichtlich kann da nur eine eigene Vertretung der Senioren im Parlament eine Änderung bringen.

Denn die Senioren haben ihre eigenen Interessen, die zum Teil auch von denen der Jungen abweichen. Die Senioren sind für Recht, Ordnung und Sicherheit und für die Einhaltung von Recht und Gesetzen, vor allem durch die Regierung und durch die Behörden, auch bei der Grenzsicherung. Die Verbreitung von Verbrechertum, Gewalt, Bandenkriminalität und Drogendelikten, wie dies in letzter Zeit geschieht, gehört mit energischen Maßnahmen unterbunden. Die Senioren halten auch nicht viel von progressiven linken Neuerungen wie Genderismus, Ehe für alle, Drogenfreigabe, fast unbeschränkter Demonstrationsfreiheit und Wegschauen bei den alltäglichen Disziplinlosigkeiten. Die Senioren setzen vielmehr auf die traditionellen Werte. Dazu gehören Fleiß, Disziplin, Rücksichtnahme auf den anderen und auch, was ganz abgekommen zu sein scheint, Respekt vor dem Alter. Abgelehnt wird Verschwendung öffentlicher Gelder und Anbiederung an den modischen Zeitgeist ebenso wie übertriebener Internationalismus. Sie lehnen auch die übermäßige Zuwanderungspolitik der letzten Jahre ab, besonders wenn die fälschlicherweise als Flüchtlingshilfsaktion verkauft wird. Sie wollen nicht, dass ungeheure Geldbeträge als Nettozahlungen ins Ausland transferiert werden. Die finanziellen Ressourcen des Staates sollen vor allem im Inland verwendet werden, um hier bestehende Defizite zu beheben, z.B. im Gesundheitswesen.

Die Älteren denken aber auch an die Zukunft, mehr vielleicht als viele Junge es tun. Denn die Zukunft ihrer Kinder und Enkel ist ihnen wichtig. Sie wollen, dass auch die in gesicherten Verhältnissen leben, frei von überschwappender Kriminalität und fremden, unösterreichischen Einflüssen, die unserer Gesellschaft nicht gemäß sind. Sie fordern daher ein ordentlich funktionierendes Bildungswesen, wie es in der Vergangenheit bestanden hat.

Sie wollen vor allem, dass ein Alter in Würde und ohne finanzielle Überlebenssorgen für jene gesichert bleibt, die ihr ganzes Leben lang ein geordnetes und auch finanziell abgesichertes Staatsganzes mitgetragen haben!

Um diese Erwartungen für die Senioren zu sicherzustellen, denken viele jetzt an die Gründung einer Pensionisten-Partei. In anderen Ländern gibt es ja solche Parteien, z.B. in unserem Nachbarland Slowenien. Die Frage ist, ob sich hier in Österreich ebenfalls genügend Interessenten für die Gründung einer Pensionisten-Partei finden. Wenn das der Fall ist, dann könnte die neue Partei vielleicht schon bei den bevorstehenden Landtagswahlen antreten.

 

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Wie lange noch staatlich geförderte Massenzuwanderung?

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Alles was bei uns als Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsaufnahme firmiert, war in Wirklichkeit finanziell geförderte Zuwanderung. Denn echte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention kann es ja bei uns nicht geben, weil in unseren Nachbarländern keine Fluchtgründe im Sinne der Flüchtlingskonvention bestehen. Wer daher als sogenannter Flüchtling gekommen ist und Asyl verlangt hat, war entweder ein früherer Flüchtling, also ein Verfolgter, der aber seinen Flüchtlingsstatus schon verloren hat, weil er bereits in einem sicheren Drittland gewesen ist, oder er war ein Quasi-Flüchtling (also kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention), der vor Krieg oder Kriegsdienst geflohen ist, oder er war drittens überhaupt nur ein Wirtschaftsmigrant, der bei uns ein besseres Leben sucht.

Aber fast alle Personen aus diesen drei Gruppen, wurden bei uns aufgenommen, wenn sie Asyl verlangt haben, und sie wurden auf Staatskosten einmal provisorisch voll versorgt, bis ihre Asylberechtigung geprüft werden konnte. Und den Angehörigen der beiden erstgenannten Gruppen wurde bzw. wird, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist, Asyl gewährt und es wurden mit Integrationsmaßnahmen (Kurse, Wohnungszuweisungen, Schulunterricht für die Kinder etc.) begonnen. Und zwar so, als sollten diese Personen für immer in Österreich bleiben. Dabei ist Asyl immer nur ein vorübergehender Zustand für so lange, bis eine Rückkehr in das Heimatland wieder möglich ist.

Bei den Angehörigen der letzten, dritten Gruppe wurde bzw. wird in Prüfverfahren festgestellt, dass kein Asylgrund besteht, und die Betreffenden müssten eigentlich Österreich wieder verlassen. Das ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht möglich, weil sie nicht freiwillig zurückkehren und eine Abschiebung aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, vor allem weil sie der Heimatstaat nicht zurücknimmt. Auch diese Personen werden hier versorgt und auch für sie werden Integrationsmaßnahmen ergriffen. Alles offensichtlich und an sich begriffswidrig in der Erwartung, dass die Angehörigen dieser Gruppe wie auch jene der beiden erstgenannten Gruppen auf Dauer in Österreich bleiben.

Aus der Einreise nach Österreich mit der Behauptung, einen Asylanspruch zu haben, ist daher eine Zuwanderung geworden, noch dazu wo vom Aufnahmestaat Unterkunft und volle Versorgung praktisch ohne Gegenleistung geboten und bezahlt wird. Was von den Betroffenen natürlich gerne so in Anspruch genommen wird. Warum aber die österreichischen Behörden ebenfalls von dieser Einstellung ausgehen und dementsprechend handeln, ist schwer verständlich. Für viele dieser Aktionen ist das Vorhandensein gesetzlicher Grundlagen dafür höchst zweifelhaft!

Was die Zuwanderung dieser Personen anlangt, so ist deren Eignung für Zuwanderung eher nicht anzunehment. Nach internationalen Kriterien, wie sie die großen Zuwanderungsländer der Welt, etwa Kanada oder Australien anwenden, müssten Zuwanderungswerber die Wahrscheinlichkeit mitbringen, sich rasch in die Gesellschaft und die Arbeitswelt des Gastlandes zu integrieren. Sie müssten vor allem Bildung und eine Berufsausbildung in einem Beruf haben, der im Gastland nachgefragt wird. Und sie sollten sich möglichst auch schon in der Landessprache verständigen können.

Alle diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der zu uns in den letzten Jahren zugewanderten Migranten überhaupt nicht gegeben. Dazu kommt noch, dass sie aus völlig fremden Kulturkreisen kommen und schwer integrierbar sind, auch deshalb, weil sie es vorziehen in der zahlreichen Parallelgesellschaft ihrer Landsleute zu leben und sehr stark an ihren traditionellen und religiösen Gewohnheiten hängen, also eher integrierunwillig sind.

Künftig wird wohl die neue Regierung eine andere Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik betreiben, als dies die vergangenen Bundesregierungen getan haben, aber die Fehler der Vergangenheit wird man kaum wieder beheben können.

 

Warum direkte Demokratie?

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Wie schaut die bei uns in Österreich praktizierte Demokratie aus? Es ist ja angeblich eine sogenannte repräsentative Demokratie, also eine Demokratie, wo der Wähler durch seinen Angeordneten vertreten, „repräsentiert“ wird.

Aber kennt der Wähler überhaupt seinen Abgeordneten, den Abgeordneten, den er gewählt hat, der ihn im Parlament repräsentiert? Nein. Er hat oft überhaupt keine Ahnung, welchen Abgeordneten er gewählt hat, welcher Abgeordneten ihn vertritt, ihn „repräsentiert“. Ja hat er überhaupt einen Abgeordneten gewählt? Nein, in Wirklichkeit hat er eine Partei gewählt, eine Parteiliste, auf der der Abgeordnete nur eine leicht ersetzbare Nummer ist. Der Wähler hat überhaupt keine Beziehung zu „seinem“ Abgeordneten. Und kann „sein“ Abgeordneter ihn, seinen Wähler überhaupt vertreten? Kann der selbst entscheiden, wie er im Interesse seines Wählers abstimmen soll? Nein! Der Abgeordnete steht unter dem Diktat seiner Parteiführung. Er muss sich an den Klubzwang halten. Denn er hat ja schon im Vorhinein eine Blankoerklärung mit einem Verzicht auf sein Mandat unterschreiben müssen. Und die kann jederzeit von der Parteiführung hervorgezogen werden, um den Rücktritt zu erwirken. Soviel zu „Repräsentation“, also zur Vertretung, nämlich des Wählers durch „seinen“ Abgeordneten.

Und jetzt zur Demokratie, was „Herrschaft des Volks“ heißt. Welche Rechte, welche Einflussmöglichkeiten hat der Wähler, wenn er einmal seine Stimme abgegeben hat? Keine! Er ist ab da den Parteien und ihren Parteiapparaten ausgeliefert, denn die machen die Politik und müssen die Wünsche der Wähler nicht mehr berücksichtigen. Zu diesem Zweck sieht unserer Wahlrecht vor, dass die Parteien praktisch auf fünf Jahre pragmatisiert sind, die Anzahl ihrer Mandate bleibt da unverändert. Nachwahlen innerhalb einer Gesetzgebungsperiode – wie in anderen Ländern, wenn ein Abgeordneter ausfällt – gibt es bei uns nicht, bei uns kommt da ein anderer Kandidat auf der Parteiliste zum Zug, wobei nicht einmal die Reihenfolge der Liste eingehalten werden muss. Also liegt für fünf Jahre alle Macht bei den Parteiführungen und den Politbüros, die brauchen sich weiter um die Meinung im Volk nicht mehr zu kümmern. Das Volk kann nicht mehr mitreden, selbst wenn ihm die eingeschlagene Politik nicht gefällt, es ist für fünf Jahre praktisch entmündigt.

Wenn das also unsere „Demokratie“ ist, dann ist wohl das Verlangen nach mehr direkter Demokratie mehr als gerechtfertigt! Denn in Wahrheit gibt es in unserem System weder „Repräsentation“, noch Demokratie, also keinerlei Herrschaft des Volkes“.

Aber wir, das Volk, wollen doch auch ein bisschen mitreden. Denn es ist doch denkbar, dass die mächtigen Politiker eine Politik betreiben, die uns in der Mehrheit nicht gefällt. Dann wollen wir sie doch ein bisschen auf den richtigen Weg bringen. Oder sollte das zu viel verlangt sein, in einer „Demokratie“, einer „Volksherrschaft“?

 

Wie lange noch finanziell geförderte Zuwanderung?

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Alles was bei uns als Flüchtlingshilfe und Flüchtlingsaufnahme firmiert, war in Wirklichkeit finanziell geförderte Zuwanderung. Denn echte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention kann es ja bei uns nicht geben, weil in unseren Nachbarländern keine Fluchtgründe im Sinne der Flüchtlingskonvention bestehen. Wer daher als sogenannter Flüchtling gekommen ist und Asyl verlangt hat, war entweder ein früherer Flüchtling, also ein Verfolgter, der aber seinen Flüchtlingsstatus schon verloren hat, weil er bereits in einem sicheren Drittland gewesen ist, oder er war ein Quasi-Flüchtling (also kein Flüchtling im Sinne der Flüchtlingskonvention), der vor Krieg oder Kriegsdienst geflohen ist, oder er war drittens überhaupt nur ein Wirtschaftsmigrant, der bei uns ein besseres Leben sucht.

Aber fast alle Personen aus diesen drei Gruppen, wurden bei uns aufgenommen, wenn sie Asyl verlangt haben, und sie wurden auf Staatskosten einmal provisorisch voll versorgt, bis ihre Asylberechtigung geprüft werden konnte. Und den Angehörigen der beiden erstgenannten Gruppen wurde bzw. wird, sobald das Prüfverfahren abgeschlossen ist, Asyl gewährt und es wurden mit Integrationsmaßnahmen (Kurse, Wohnungszuweisungen, Schulunterricht für die Kinder etc.) begonnen. Und zwar so, als sollten diese Personen für immer in Österreich bleiben. Dabei ist Asyl immer nur ein vorübergehender Zustand für so lange, bis eine Rückkehr in das Heimatland wieder möglich ist.

Bei den Angehörigen der letzten, dritten Gruppe wurde bzw. wird in Prüfverfahren festgestellt, dass kein Asylgrund besteht, und die Betreffenden müssten eigentlich Österreich wieder verlassen. Das ist aber in mehr als der Hälfte der Fälle nicht möglich, weil sie nicht freiwillig zurückkehren und ein Abschiebung aus verschiedensten Gründen nicht möglich ist, vor allem weil sie der Heimatstaat nicht zurücknimmt. Auch diese Personen werden hier versorgt und auch für sie werden Integrationsmaßnahmen ergriffen. Alles in der Erwartung, dass die Angehörigen dieser Gruppe wie auch jene der beiden erstgenannten Gruppen auf Dauer in Österreich bleiben.

Aus der Einreise nach Österreich mit der Behauptung, einen Asylanspruch zu haben, ist daher eine Zuwanderung geworden, noch dazu wo vom Aufnahmestaat Unterkunft und volle Versorgung praktisch ohne Gegenleistung geboten und bezahlt wird. Was von den Betroffenen natürlich gerne so in Anspruch genommen wird. Warum aber die österreichischen Behörden ebenfalls von dieser Einstellung ausgehen und dementsprechend handeln, ist schwer verständlich. Für viele dieser Aktionen ist das Vorhandensein gesetzlicher Grundlagen dafür höchst zweifelhaft!

Was die Zuwanderung dieser Personen anlangt, so ist deren Eignung für Zuwanderung praktisch nicht gegeben. Nach internationalen Kriterien, wie sie die Zuwanderungsländer der Welt, etwa Kanada oder Australien anwenden, müssten Zuwanderungswerber die Wahrscheinlichkeit mitbringen, sich rasch in die Gesellschaft und die Arbeitswelt des Gastlandes zu integrieren. Sie müssten vor allem Bildung und eine Berufsausbildung in einem Beruf haben, der im Gastland nachgefragt wird. Und sie sollten sich möglichst auch schon in der Landessprache verständigen können.

Alle diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der zu uns in den letzten Jahren zugewanderten Migranten überhaupt nicht gegeben. Dazu kommt noch, dass sie aus völlig fremden Kulturkreisen kommen und schwer integrierbar sind, auch deshalb, weil sie es vorziehen in der zahlreichen Parallelgesellschaft ihrer Landsleute zu leben und sehr stark an ihren traditionellen und religiösen Gewohnheiten hängen.

Künftig wird wohl die neue Regierung eine andere Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik betreiben, als dies die vergangenen Bundesregierungen getan haben, aber die Fehler der Vergangenheit wird man kaum wieder beheben können.

 

Die Europäische Union – eine Verteil-Union

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Die Europäische Union hat es sich u.a. zum Ziel gesetzt, das Lebensniveau in allen EU-Mitgliedstaaten anzugleichen und möglichst auf das Niveau zu heben, das die bestentwickelten Staaten haben. Nach den EU-Spielregeln sollen daher die reichen Länder von ihrem Wohlstand an die anderen Mitglieder, die nicht so wohlhabend und erfolgreich sind, etwas abgeben. Das kostet die sogenannten reichen Länder natürlich zumindest den Zuwachs an eigenem Wohlstand, wenn nicht gar ein Zurückfallen. Und ihr Verlust ist umso höher, je weniger „reiche“ Länder es gibt (jetzt ist gerade einmal England aus diesem Verteilungssystem abgesprungen) und je mehr arme Länder da sind und je größer der Unterschied zwischen arm und reich ist.

Aber arm und reich sind relative Begriffe. Wir Österreicher gelten zum Beispiel als reich, und deshalb haben wir auch hoher Transferleistungen zu erbringen. Nicht nur in Geldleistungen, auch auf anderen Gebieten, z.B. auf dem Sektor des Arbeitsmarktes.

Arm und reich sind relative Begriffe. Unser Reichtum liegt vor allem bei wenigen reichen Mitbürgern. Der durchschnittliche Österreicher aber ist nicht so reich und er vor allem bekommt die Belastung zu spüren, die uns das Verteilsystem der EU auferlegt. Sein Wohlstand ist in den letzten Jahren kaum mehr gestiegen, wenn nicht gar gesunken. Und was ergibt der Vergleich mit anderen Ländern? Z.B. beim Wohnen sind andere reicher. Die wenigsten hier haben Eigentum bei Wohnen oder Grundbesitz. In den sogenannten armen Staaten aber hat die Mehrheit der Bevölkerung ein eigenes Heim und meist auch etwas Grundbesitz. Ja, unsere Gehälter sind höher als die in den armen Ländern. Aber dafür sind auch die Preise und die Steuern bei uns höher. Der Kaufkraftunterschied ist daher gar nicht so hoch, wie uns in der EU-Statistik auf der Reichtumsskala vorgerechnet wird.

Auf dieser EU-Reichtumsskala stehen wir weit oben. Und daher müssen wir beträchtliche Transferleistungen für andere EU-Mitgliedsländer erbringen. Nicht zuletzt verlieren wir auch Betriebe und Arbeitsplätze an diese Länder und nehmen wir viele Arbeitssuchende von dort bei uns zulasten des Arbeitsmarktes für einheimische Arbeitskräfte auf.

Das kann nicht immer so weitergehen. Denn diese Entwicklung hat eine Dimension angenommen, die sich niemand beim seinerzeitigen EU-Beitritt so arg vorgestellt hat. Denn damals waren nicht so viele Empfängerländer in dieser Gemeinschaft. Es ist also heute ein Gegensteuern erforderlich, damit die Entwicklung nicht immer in diese Richtung weitergeht! Im Gegenteil, Österreich sollte verlangen, vor allem anlässlich der bevorstehenden EU-Reform, dass seine Lasten verringert werden!

Demgemäß sollten sich unsere Vertreter bei der EU dessen bewusst sein, dass Österreich mehr gibt, als es empfängt. Uns sie sollten daher selbstbewusst und mit aufrechter Haltung an allen Abstimmungen teilnehmen und die österreichischen Interessen energisch vertreten! Und nicht wie bisher oft klein beigeben, weil sie die schlechte Nachrede vor allen von der Empfängerseite fürchten!

 

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Brauchen die Senioren eine eigene Partei?

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 Wenn man sich umhört, dann stellt man fest, dass unter den älteren Mitbürgern Unwillen herrscht, weil sie sich nicht angemessen vertreten fühlen. Vor allem nicht im Parlament.

Unter den 183 Mitgliedern des Nationalrats gibt es nur ganz wenige, die um die 60 Jahre alt oder älter sind. Eine einzige Abgeordnete ist mehr als 70 Jahre alt. Alle anderen sind jünger. Sogar die Zwanzigjährigen haben mehrere Vertreter. Aber die Senioren sind dort nicht vertreten, jedenfalls nicht so, wie es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechen würde. Das ist in großem Ausmaß unbefriedigend. Anscheinend haben die etablierten Parteien kein Interesse, den Senioren die angemessene Mitsprache bei politischen Entscheidungen einzuräumen. Deshalb werden auch die Anliegen der Senioren und Pensionisten im Parlament nicht gebührend berücksichtigt, und das nicht nur bei der Festlegung der Pensionserhöhungen. Offensichtlich bedarf es künftig einer eigenen Vertretung der Senioren im Parlament.

Denn was sind die Interessen der Senioren, die in manchem von den Interessen der Jüngeren abweichen? Wären die nämlich in den letzten Jahren berücksichtigt worden, dann hätte die Politik in wichtigen Bereichen einen anderen Weg genommen. z.B. auf dem Sicherheitssektor. Denn die Senoren sind für Recht, Ordnung und Sicherheit, was es auch einmal bei unsin hohem Ausmaß gegeben hat.

Die Senioren nämlich halten nicht viel von progressiven linken Neuerungen wie Genderismus, Ehe für alle, Drogenfreigabe, Demonstrationsfreiheit und Wegschauen bei den alltäglichen Disziplinlosigkeiten, die Senioren setzen vielmehr auf die traditionellen Werte. Dazu gehören Fleiß, Disziplin und Rücksichtnahme auf den anderen, das heißt weiters auch, die Verdienste der Senioren anzuerkennen, nämlich Arbeitsleistung und Kindererziehung. Abgelehnt wird Verschwendung öffentlicher Gelder und Anbiederung an den modischen Zeitgeist ebenso wie übertriebener Internationalismus. Sie lehnen es auch ab, aus einem Flüchtlingshilfsprogramm eine Zuwanderungspolitik zu machen, ungeheure Geldbeträge als Nettozahlungen ins Ausland zu transferieren, unsere nationale Souveränität zugunsten eines zentralistischem Einheitsstaates EU und vielleicht auch noch unsere Neutralität aufzugeben. Sie wollen vor allem keinen unkontrollierten Zuzug, der nicht nur unser finanzielles Auskommen gefährdet, sondern auch unseren gesellschaftlichen Aufbau auf den Kopf stellt. Sie können nicht akzeptieren, dass einerseits die Altersarmut immer weiter um sich greift und dass andrerseits großzügig staatliche Mittel für einen Personenkreis ausgegeben werden, der immer weiter wächst und viele Unberechtigte umfasst, der aber bisher nichts für unsere Gesellschaft und unseren Sozialstaat geleistet hat. Hier fehlt nämlich der gerechte Ausgleichzwischen Geben und Nehmen und vor allem soziale Gerechtigkeit, für die ja die Politik zuständig und verantwortlich wäre.

Wir Älteren denken aber auch an die Zukunft, mehr vielleicht als viele Junge es tun. Denn die Zukunft unserer Kinder und Enkel ist uns wichtig. Wir wollen, dass auch die in gesicherten Verhältnissen leben, frei von überschwappender Kriminalität und fremden, unösterreichischen Einflüssen, die unserer Gesellschaft nicht gemäß sind.

Wir treten ein für ein Alter in Würde und ohne finanzielle Überlebenssorgen für jene, die ihr ganzes Leben lang ein geordnetes und auch finanziell abgesichertes Staatsganzes mitgetragen haben!

Um das für uns Senioren zu sichern, wäre vielleicht die Gründung einer Senioren-Partei der richtige Weg, damit unsere Stimme künftig bei politischen Entscheidungen gehört und berücksichtigt wird. In anderen Ländern gibt es solche Parteien, z.B. gibt es in unserem Nachbarland Slowenien eine Pensionisten-Partei. Die Frage ist, ob sich auch hier in Österreich genügend Interessenten für die Gründung einer Senioren-Partei finden, so dass die dann tatsächlich bei Wahlen, vielleicht schon bei den bevorstehenden Landtagswahlen, antreten kann.