Im Flüchtlingswesen gibt es Bereiche, wo zwischen den beiden künftigen Koalitionspartner weitgehende Einigung zu bestehen scheint. Andere Punkte wiederum scheinen ungeklärt zu sein und Meinungsunterschiede sind da nicht auszuschließen. Hier werden erst die Koalitionsverhandlungen Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen können. Vor allem ist es nicht so sehr die Frage, wie man sich gegenüber Neuzugängen verhalten soll, sondern die andere Frage, wie man sich jenen Migranten gegenüber verhalten soll, die schon da sind, die illegal ins Land gekommen sind und keinen Asylgrund nachweisen können. Vor allem auch jenen gegenüber, die ihre wahre Identität verheimlichen, meist nachdem sie sich absichtlich ihrer Personaldokumente entledigt haben und oft auch eine falsche Nationalität und ein falsches Alter angeben, und jenen gegenüber, die kriminell geworden sind.
Was nämlich allfällige Neuzugänge anlangt, so ist man sich über die Vorgangsweise einig: man will keine aufnehmen. Und jene, die zu kommen versuchen, werden postwendend über die Grenze an ihr letztes Herkunftsland zurückgestellt. Schwierigkeiten ergeben sich nur, wenn nicht festgestellt werden kann, wo sie die Grenze überschritten haben, weil sie erst im Inland aufgegriffen worden sind. Aber auch ihnen gegenüber, die zunächst im Inland bleiben werden, wird die Willkommenskultur ein Ende haben.
Für jene aber, die bereits hier sind und die gekommen sind, ohne eingeladen worden zu sein, die auch nie den echten Asylgrund der Verfolgung gehabt haben, und auch für jene, deren seinerzeit vorhandener Asylgrund, wie z.B. Kriegsgefahr, schon weggefallen ist, müssen Lösungen gefunden werden. Das Ziel wird sein – abgesehen von einzelnen besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, in erster Linien von Familien – die Betreffenden zum Verlassen des Landes zu veranlassen. Das ist jedenfalls die erklärte Zielvorgabe des einen der beiden künftigen Koalitionspartner. In welchem Umfang die verwirklicht werden soll, darüber wird es noch Verhandlungen geben.
Weiters bedarf es einer Prüfung, ob alle Leistungen, die als Flüchtlingshilfe derzeit geleistet werden (und in der Vergangenheit geleistet worden sind), vor allem Geldleistungen, rechtlich gerechtfertigt sind. Oder ob etwa von Behörden auch in Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zu Unrecht Geld- und andere Leistungen an Nichtberechtigte geleistet werden bzw. wurden. Und ob etwa Integrationsleistungen für Leute erbracht und aus Steuermitteln finanziert werden, deren Aufenthaltsberechtigung ungeklärt ist oder gar schon als nicht gegeben festgestellt wurde. Integrationsleistungen, deren Zweck ein dauernden Aufenthalt im Inland ist? Solche Praktiken werden abgestellt werden müssen. Ein weiterer Punkt, der einer Abklärung in den Koalitionsverhandlungen bedarf, ist die Frage des Familiennachzugs, nämlich unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein solcher zugelassen werden kann. Weiters wird auch die Frage der Leistung von staatlichen Subventionszahlungen an sogenannte Hilfsorganisationen ein Thema bilden.
Generell wird aber aller Voraussicht nach deutlich herausgestellt werden, dass Asyl immer nur Asyl auf Zeit ist und nur solange gewährt wird, als für den Asylanten eine Rückkehr in sein Heimatland nicht möglich ist. Asylgewährung kann keinesfalls gleichbedeutend mit dem Recht auf dauernden Aufenthalt und dem Recht zur Einwanderung angesehen werden. Das wird auch in neuen gesetzlichen Bestimmungen klargestellt werden, die auch die Voraussetzungen für eine legale Zuwanderung klären werden.
Alle diese Umstände werden von der neuen Regierung bzw. schon in den Koalitionsverhandlungen geprüft werden müssen. Denn jetzt nach der Wahl kann davon ausgegangen werden, dass wir aus einer Periode des offenbar weitgehend rechtsfreien Raumes im Flüchtlingswesen (und auch auf anderen Gebieten) in eine Periode eingetreten sind, wo Gesetze gelten und beachtet werden und wo Gesetzmäßigkeit bei behördlichem Vorgehen selbstverständlich ist.