Archiv für den Monat: September 2017

Föderalismus oder Zentralismus

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Die neun Bundesländer repräsentieren in Österreich den Föderalismus. Viele Menschen in den Bundesländern sind stolz auf ihr Land und wollen, dass ihr Land das bleibt, was es ist: etwas Besonderes. Dann gibt es aber auch jene Leute, die sagen, die Kleinstaaterei der Bundesländer macht keinen Sinn und kostet nur Geld. Sie wollen den Bundesländern viele ihrer Rechte wegnehmen und verlangen Angleichungen, Radikale wollen die Bundesländer sogar ganz abschaffen.

Nun ist aber wohl zu sagen (machen wir es ganz deutlich!): Wien ist anders. Wie und warum Wien anders ist, darüber kann man natürlich diskutieren. Aber kaum jemand wird bezweifeln, dass sich z.B. Wien und Tirol in vielem unterscheiden. Die Frage ist, kann man die beiden über einen Kamm scheren. Oder verlangen die unterschiedlichen Verhältnisse, z.B. die Zusammensetzung der Jugend, die Unterschiedlichkeit in den Wohnverhältnissen, nicht auch unterschiedliche Regelungen, z.B. also beim Jugendschutz oder in der Bauordnung. Das nur als Beispiel.

Ich will nicht verhehlen: ich bin für Föderalismus. Schließlich – historisch gesehen – bestehen unsere Bundesländer im Kern seit tausend Jahren und unser heutiges Staatsgebäude Österreich, unser heutiger Staat Österreich erst seit hundert Jahren.

Ein ähnliches Problem ist auch in der Europäischen Union gegeben: Wie viel Gleichheit besteht denn z.B. zwischen Holland und Rumänien, zwischen Österreich und Griechenland? Wie unterschiedlich sind da allein Gehälter und Sozialleistungen? Und viele, viele andere Dinge. Diese jetzt einer zentralen Budgetregelung zu unterwerfen mit einem Zentralbudget, einem EU-Finanzminister, mit dem Ausgleich der Staatsschulden, weiters gleiche Gehälter und gleiche Sozialleistungen, eine Angleichung der Lebensstandards zu verordnen: welche Illusion, ja welcher Unsinn! Gibt es nicht z.B. unterschiedliche Lebensauffassungen, ein unterschiedliches Arbeitsethos? Angleichung wird so wie angestrebt meiner Meinung nach auf Generationen hinaus nicht möglich sein. Und will man denn den Völkern völlig ihre Identität nehmen, riesige Binnenwanderungen auslösen und die Nettozahler weiter belasten? Wer davon träumt, der sollte wohl besser in der realen Politik nichts zu suchen haben.

Man verzeihe mir, aber das ist meine Meinung.

 

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Initiative für Volksbegehren „Wahlperioden von vier Jahren“

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Weitverbreitet ist in der Bevölkerung die Forderung, die Wahlperioden (Legislaturperioden) wieder mit vier Jahren festzusetzen. Die Verlängerung der Wahlperioden von vier Jahren auf fünf Jahre ist ja vor wenigen Jahren von den Parteien ziemlich überfallsartig vorgenommen worden, ohne eine breite Diskussion in der Bevölkerung abzuwarten und ohne sich um Zustimmung in der Bevölkerung zu kümmern. Weite Teile der Bevölkerung sehen die Verlängerung der Wahlperioden und damit die verlängerte Unabhängigkeit der Vertretungskörper und der Regierungsparteien von der Zustimmung der Bevölkerung zu ihrer Politik als eine Erweiterung der Entmündigung des verfassungsgemäßen Souveräns des Staates, des Volkes, durch die an der Macht befindlichen Parteien an. Daher ist in der Bevölkerung die Stimmung weitverbreitet, die Wahlperioden, und zwar des Nationalrats und der Landtage, wieder auf vier Jahre zu begrenzen.

In der Zwischenzeit hat sich auch schon eine Initiativgruppe gebildet, die sich um die Einleitung einer diesbezüglichen Volksbefragung bemühen wird.

Es wird davon ausgegangen, dass nach den bevorstehenden Wahlen die direkte Demokratie sowieso von den Mehrheitsparteien mehr Zustimmung finden wird als in der Vergangenheit und dass mit Unterstützung auch von dieser Seite die geplante Volksabstimmung leichter möglich sein wird.

Ein erstes Initiativbüro steht vor der Begründung und wird sich in absehbarer Zeit mit dem Ersuchen um Unterstützung an die Öffentlichkeit wenden.

Dr. Peter F. Lang, Wien

unabhängiger Bezirksrat a.D.

per Buergerfreund.at

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Ausländer: nicht alle sind gleich!

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Viel Geld gibt Österreich für Sozialleistungen für Ausländer aus. Aber nicht alle sind gleich. Da wird oft zu wenig unterschieden!

Da gibt es zunächst – von Touristen und schon Eingebürgerten soll natürlich abgesehen werden – die sogenannten Gastarbeiter (meistens aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien). Die sind oft schon Jahrzehnte lang hier, viele schon in zweiter Generation (manche wollen nämlich ihre alte Staatsbürgerschaft nicht aufgeben). Die sind meistens in den Arbeitsprozess voll eingegliedert oder waren es, bevor sie arbeitslos geworden sind. Sie haben hier schon Steuern und Sozialabgaben eingezahlt und sie sprechen – mehr oder weniger gut – Deutsch. Sie erhalten in der Regel Sozialleistungen wie Inländer.

Dann gibt es die Zuwanderer aus EU-Staaten. Die sind nach EU-Bestimmungen den Inländern weitgehend gleichgestellt. Sie sind ebenfalls in der Regel in den Arbeitsprozess eingegliedert oder waren es bis zur Arbeitslosigkeit. Auch sie zahlen Steuern und Sozialabgaben und sprechen meistens auch ausreichend Deutsch.

Dann gibt es auch Einpendler aus benachbarten EU-Staaten, die z.B. wochentags hier arbeiten und das Wochenende in ihrer Heimat verbringen. Sie gelten nicht als Zuwanderer.

Weiters gibt es ausländische Studenten. Manche werden bleiben und manche werden in ihre Heimatländer zurückkehren. Ein Teil von ihnen bekommt Stipendien von Österreich. Die meisten finanzieren ihr Studium selbst durch ihre Familien. Für die Dauer des Studiums sind sie jedenfalls in Österreich aufenthaltsberechtigt.

Und dann gibt es natürlich Flüchtlinge und Migranten. Zunächst jene, denen der Asylstatus schon zuerkannt wurde. Ihnen gebührt nach EU-Bestimmungen volle Gleichstellung mit Inländern hinsichtlich staatlicher Sozialleistungen. Sie haben allerdings – mit wenigen Ausnahmen, nämlich jenen, die schon berufstätig sind – noch nichts in unser Sozialsystem eingezahlt. Viele haben kaum Schulbildung und nur wenige haben eine Berufsausbildung.

Unter den Asylanten gibt es auch solche, die nicht als Flüchtlinge eingestuft sind, sondern als „sekundär Schutzberechtigte“.  Sie haben Anspruch auf Versorgung, aber nicht auf Gleichstellung mit Inländern. Auch sie haben noch nichts in unser Sozialsystem eingezahlt. Auch ihre Eingliederung in den Arbeitsprozess ist zweifelhaft.

Dann gibt es weiters unter den Asylsuchenden jene, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen und deren Status daher ungeklärt ist. Hier gibt es zwei Gruppen: jene, wo die Asylberechtigung eher wahrscheinlich ist, und jene, wo eine Asylberechtigung eher nicht anzunehmen ist. Diese Migranten haben Anspruch auf Grundversorgung. Sie haben ebenfalls noch nichts in unsere Sozialkassen eingezahlt und sind auch nicht berechtigt, hier eine Arbeitsstelle anzunehmen.

Weiters gibt es jene Asylsuchenden, deren Asylantrag schon abgelehnt worden ist. Hier gibt es mehrere Gruppen: Jene, die nicht abgeschoben werden können, weil sie daheim von unmenschlicher Behandlung, Folter oder der Todesstrafe bedroht sind. Sie dürfen in Österreich bleiben und erhalten Grundversorgung, ohne jemals zu unseren Sozialsystem etwas beigetragen zu haben.

Dann gibt es jene, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die aber nicht abgeschoben werden können, weil ihr Heimatstaat – sofern bekannt – sie nicht zurücknimmt. Sie bleiben in Österreich und erhalten Grundversorgung, obwohl auch sie nichts eingezahlt haben.

Schließlich gibt es jene Migranten, deren Antrag abgelehnt ist und die zurückkehren könnten. Auch hier gibt es mehrere Gruppen: Zunächst jene, die freiwillig ausreisen. Dann jene die abgeschoben werden, weiters jene, die auf die Abschiebung warten und jene, die untertauchen. Und von den Untergetauchten bleiben manche in Österreich und andere reisen in ein anderes EU-Land aus und versuchen dort noch einmal, Asyl zu bekommen oder unterzutauchen. Natürlich hat keiner von denen jemals in unser Sozialsystem eingezahlt.

Gleiches gilt für Migranten, die hier sind und keinen Asylantrag eingebracht haben. Meistens deshalb, weil sie in einem anderen Land, wo sie z.B. schon Angehörige haben, Asyl beantragen wollen, aber dorthin nicht einreisen können. Sie haben keinen Anspruch auf Versorgung in Österreich.

Mann sieht, Fremden- und Asylpolitik ist nicht einfach. Aber ob die derzeitige Praxis der Behörden für alle Österreicher voll befriedigend ist, ist eine offene Frage. Weiters erhebt sich die Frage, ob bzw. welche Änderungen eine neue Regierung einführen wird. Das muss man abwarten!


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CETA: Handel und Investitionen

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Das Handelsabkommen mit Kanada, CETA, ist nunmehr mit dem Handelsteil in Kraft. Das wurde im Rahmen der EU beschlossen. Unser Bundeskanzler hat in der EU auch zugestimmt.

Zölle und Kontingente im Handelsverkehr zwischen EU, also auch Österreich, und Kanada werden weitgehend abgeschafft. Unsere Betriebe müssen sich daher der Konkurrenz aus Kanada stellen. Aber nicht nur aus Kanada, sondern vielfach auch aus der USA, denn viele US-Konzerne haben Filialen oder Tochterfirmen in Kanada.

Was heißt das für österreichische Unternehmen? In Kanada und den USA wird in vielen Bereichen viel billiger produziert als in Österreich. Waren aus Kanada und den USA werden daher heimische Produkte verdrängen. Österreichische Betriebe werden schließen müssen, Arbeitsplätze werden verloren gehen. Natürlich werden auch neue Arbeitsplätze im Export und im Handel entstehen, aber kein Vergleich!

Warum wird in Kanada und in den USA billiger produziert? Weil die dort vorhandenen Großbetriebe wegen der Kostenvorteile heimische Klein-und Mittelbetriebe niederringen können und weil die internationalen Konzerne, die an vielen Standorten vertreten sind, sich für die Produktion jeweils den günstigsten aussuchen können. In Österreich hingegen muss wegen hoher Löhne und hoher Steuern, sowie wegen einer überschwappenden Bürokratie und wegen strenger Umweltschutzvorschriften teuer und wenig unternehmerfreundlich produziert werden. Also gibt es bei uns große Nachteile im internationalen Freihandel.

Aber CETA hat, wie alle neuen von der EU ausgehandelten Handelsabkommen, noch einen zweiten Teil, und der hat es in sich! Zum Inkrafttreten auch dieses zweiten Teils bedarf es der Zustimmung der europäischen Parlamente, also auch unseres Parlaments. Wie wird unser Parlament entscheiden? Die Parteien sind unterschiedlicher Auffassung: die ÖVP ist dafür, SPÖ und FPÖ sind dagegen.

CETA ist nämlich nicht nur ein Handelsabkommen, sondern auch ein Investitionsschutzabkommen. Weiters enthält das Abkommen Bestimmungen über die Schaffung eines Schiedsgerichtes, das über behauptete Schadenszufügungen und diesbezügliche Ersatzzahlungen zu entscheiden hat.

Das Schiedsgericht kann Schadenersatzansprüche zusprechen, wenn sich die Gewinnerwartung eines Unternehmens nach einer vorgenommenen „Investition“ verschlechtert. Das bedeutet in Klartext: wenn sich durch später erlassene neue Gesetze die Gewinnaussichten des Unternehmens verschlechtern. Das kann dadurch geschehen, dass z.B. die Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden, z.B. durch Erhöhung des Urlaubsanspruches oder des Mindestgehalts, durch Beschränkung der Arbeitszeit, Erhöhung der Überstundenentlohnung etc. Es kann aber auch geschehen durch Erlassung neuer Umweltschutzvorschriften oder Qualitätsnormen, z.B. das Verbot von gewissen Lebensmittelzusatzstoffen, das Verbot gewisser Arzneimittel oder die Beschränkung der Verwendung von Diesel-Fahrzeugen, Raucherbeschränkungsvorschriften, oder durch neue Steuervorschriften, z.B. was die Besteuerung internationaler Konzerne anlangt, oder neue devisenrechtliche Vorschriften, z.B. bezüglich von Gewinntransfers. In allen diesen Fällen wird die Zuständigkeit der ordentlichen staatlichen Gerichte ausgeschlossen, weil diese natürlich an die neue Rechtslage gebunden wären.

Die Staaten wären daher bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen in ihrem Hoheitsrecht auf Erlassung neuer Gesetze insofern beschränkt, als sie dafür finanzielle Konsequenzen auf sich nehmen müssten. Eine Weiterentwicklung und ein Fortschreiten von Arbeitnehmerrechten, Umweltschutzmaßnahmen, Produktqualitätsnormen, Steuer- und Devisenrechtsbestimmungen wäre de facto weitgehend behindert.

Wozu aber Investitionsschutz? Naiv ist, wer glaubt, dass an echte Investitionen gedacht ist, an die Neuerrichtung von Fabriken und Betriebsanlagen. Und dass Schutz bedeuten soll Schutz vor Enteignungen. Unter Investitionen ist in erster Linie daran gedacht, Unternehmen und Betriebe, die Konkurrenz bedeuten, aufzukaufen und dann „Rationalisierungen“ vorzunehmen. Das heißt Schließungen, Verlagerung der Produktion, Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Also eine Kette unabsehbarer Konsequenzen, die die staatliche Souveränität einschränken und große wirtschaftliche Risken bedeuten. Wollen wir das?

 

Die Amtsbefugnisse eines Bundeskanzlers

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Darüber herrschen in der Bevölkerung meist falsche Vorstellungen. Denn den „Kanzler Allmächtig“ gibt es nicht.

In Wahrheit – das heißt nach unserer Staatsverfassung – sind die Amtsbefugnisse des Bundeskanzlers relativ gering. Nicht zu vergleichen mit denen der Regierungschefs anderer Länder, wo andere Verfassungen gelten, z. B. mit der deutschen Kanzlerin. Denn der Bundeskanzler ist nicht Regierungschef, also nicht der Chef der Regierung nicht Chef der anderen Minister. Er hat ein Ressort der Regierungstätigkeit wie die anderen Minister auch. Er ist unter anderem zuständig für allgemeine Fragen der Verfassung und der Verwaltung einschließlich des Personals sowie der Information einschließlich des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens. Aber er ist in der Regierung nur Erster unter Gleichen, also sozusagen nur der Moderator und Koordinator der Regierungsabläufe. Allerdings ist er auch Sprecher der Regierung, also kann er nach außen verkünden und vertreten, was die Regierung als Ganzes beschlossen hat. Als Ganzes, denn die Regierung kann nur einstimmige Beschlüsse fassen. Und nur nach solchen einstimmigen Beschlüssen der Regierung kann er verfassungsgemäß auch bei Abstimmungen in der EU, im Rat der Staats- und Regierungschefs, bei Beschlüssen mitstimmen, und auch das nur, sofern die Regierung bei ihrer Beschlussfassung nicht in Bereiche der Gesetzgebung eingegriffen hat, für die das Parlament zuständig ist.

Wesentlich ist aber, was die Machtstellung des Bundeskanzlers betrifft, dass er fast immer auch der Obmann der größeren Regierungspartei ist. Und als solcher hat er natürlich bedeutende Machtbefugnisse, was Regierung und Gesetzgebung betrifft. Aber auch dabei ist er Beschränkungen unterworfen: je nachdem wie stark er in der eigenen Partei ist und wie stark seine Partei in der Regierung ist.

Nach der Verfassung, aber bisher in der Praxis nur auf dem Papier, hat auch der Bundespräsident die Möglichkeit, aktiv in die Politik einzugreifen, weil ja die Regierung in ihrem Bestand auch von der Zustimmung des Bundespräsidenten abhängig ist.

Man sieht also, was die bevorstehenden Wahlen anlangt, nicht wer Bundeskanzler wird, ist die entscheidende Frage für die künftige Politik, sondern wie stark die Regierungsparteien werden und welche Koalition sich bilden wird.

 

 

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Marshall-Plan für Afrika?

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Welche Illusion! Zehn Marshall-Pläne würden nicht ausreichen! Und die Auswanderung nach Europa würde immer noch nicht aufhören!

Wer von einem Marshall-Plan spricht und meint, dann würden sich die Probleme und die Wanderung aufhören, der zeigt nur, dass er Dimension des Problems nicht verstanden hat.

Afrika ist zu groß und seine Probleme sind zu groß, Europa kann die mit seinen Möglichkeiten sicher nicht lösen. Natürlich kann man lindern und helfen, aber nicht in der Erwartung, dass dann alles gut wird. Die Situation, in der sich Afrika befindet, wird sich auch auf absehbare Zeit nicht ändern lassen. Der Hauptgrund dafür ist das rasante Bevölkerungswachstum : jedes Jahr ein Zuwachs von 30 Millionen mehr hungriger Mäuler. Wenn Europa Lebensgrundlagen für 500 Millionen Afrikaner schafft, was hilft das? Drei Jahre später braucht man die schon für 600 Millionen. Aber wie sollen 500 Europäer 500 Millionen Afrikaner versorgen? Und man sehe sich um in Afrika. 500 Millionen von insgesamt 1000 Millionen dort leben tatsächlich am Rande der Existenzmöglichkeiten. Natürlich gibt es positive Entwicklungen, aber alles wird von dem rasanten Bevölkerungswachstum überholt. Eine Frau dort hat durchschnittlich fünf Kinder, zehn Kinder sind auch keine Seltenheit. Man überlege sich nur, wie es einer Familie in Europa geht, wenn sie fünf Kinder hat.

Afrika ist reich an natürlichen Hilfsquellen. Die Landwirtschaft könnte leicht alle versorgen, Bodenschätze könnten Wohlstand schaffen. Aber die politischen Verhältnisse und der Bildungsmangel stehen im Weg, Armut, Hunger, Krankheit sind Alltag. Europa und die UNO hilft. Aber die Entwicklung geht nur langsam voran. Und das Bevölkerungswachstum frisst jede Verbesserung auf.

Was unternehmungslustigen jungen Leuten bleibt, ist die Auswanderung nach Europa und Amerika. Und es sind nicht nur Hunderte, nicht nur Zehntausende, nein es sind jedes Jahr Millionen, die sich neu auf den Weg machen. Und es ist eine Illusion, dieser Millionen-Wanderung Einhalt gebieten zu können, wenn man ein paar Milliarden an zusätzlicher Entwicklungshilfe in die Herkunftsländer der Migranten pumpt. Oder wenn man eine legale Einwanderung für ein paar hunderttausend durch Abkommen mit deren Herkunftsländern ermöglicht. Durch Not getrieben – wie soll das fünfte Kind einer bettelarmen afrikanischen Dorffamilie sonst überleben? – wird sich niemand aufhalten lassen, der die Reise finanzieren kann und dem die Reise nicht irgendwie unmöglich gemacht wird. Es sind ja Millionen hungrige Mäuler, die jedes Jahr zu der Gesellschaft, die schon bisher am Rand des Verhungerns dahinvegetiert, dazukommen.

Selbst wenn man durch einen neuen Marshall-Plan ein paar Fabriken und Bergwerke baut, die vielleicht 10 oder 20 Millionen Afrikanern die Existenz sichern. In einem Jahr ist das alles durch die Bevölkerungszunahme wieder aufgesaugt.

Hilfe für Afrika – ja, aber Illusionen sind unangebracht!

Integration – eine fast unmögliche Aufgabe

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Was heißt denn eigentlich Integration? Integration heißt nämlich eigentlich jemanden so umzuformen, dass er von den andern nicht mehr zu unterscheiden ist, also dass er seine vorheriges Anderssein völlig aufgegeben bzw. verloren hat. Aber das ist wohl nicht gemeint, weder von der einen Seite, noch von der anderen. Ist man sich denn überhaupt einig, was Integration bewirken soll und wer überhaupt integriert werden soll und ob Integration erzwungen werden soll oder ob Integration nur ein Angebot sein soll, das genützt werden kann oder auch nicht? Und ob Integrationsmaßnahmen bei allen gleichermaßen sinnvoll sind?

Wie sinnvoll sind aufwändige Integrationsmaßnahmen bei jenen, die in der letzten Zeit zu uns gekommen sind und die nicht wissen, ob sie bleiben dürfen, bei denen noch das Verfahren läuft? Und bei den anderen? Die müsste man fragen, ob sie das überhaupt wollen: voll integrierte Österreicher zu werden. Oder ob sie nicht ihre nationale Identität bewahren wollen. Ihre Religion sowieso. Wie weit also dort „Integration“ gehen soll.

Da es da unterschiedliche Auffassungen gibt, herrscht auch viel Unzufriedenheit über Integrationspolitik und Integrationsmaßnahmen und vor allem über die nicht vorhandenen Ergebnisse, die erzielt hätten werden sollen. Viel Frustration, unnötige Kosten, die Bildung von Parallelgesellschaften und gelegentlich auch ein Abgleiten in Kriminalität dort, wo Integration nicht funktioniert, sind die Folge.

Einerseits wird oft zu viel getan und zu schnell gehandelt, nämlich dort, wo der Betreffende eindeutig keinen Anspruch auf Asylgewährung hat. Und andererseits wurde oft dort zu wenig getan, wo Integration wirklich Sinn macht: nämlich bei jenen Zuwanderern (vor allem aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien), die seinerzeit als Gastarbeiter gekommen sind und schon seit Jahrzehnten oder gar schon in zweiter und dritter Generation in Österreich sind und noch immer nicht ordentlich Deutsch sprechen, so dass ihnen auch der Zugang ins höhere Bildungssystem und zu besseren Beschäftigungsmöglichkeiten verwehrt ist.

Für die Integrationspolitik unserer Regierung wird unverhältnismäßig viel Geld ausgegeben, weil sie sich zu einem beträchtlichen Teil an die falschen Zielgruppen wendet (Asylsuchende mit unbestimmten Bleiberecht), dann aber dort, wo es wirklich Sinn machen würde (Gastarbeiter), versagt.

Nach den Wahlen mit einer neuen Regierung wird wohl die Integrationspolitik auch neu orientiert werden müssen.

 

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Der Freihandel weltweit ist nicht fair!

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Die Wirtschaftstheoretiker wollen uns immer einreden, Freihandel ist allseits vorteilhaft.

Die praktische Erfahrung zeigt aber ein anderes Bild.

Selbst wenn das theoretische Modell stimmen würde und Freihandel zu einer Ausweitung der Produktion und zu einer Verbilligung der Produkte führen würde, was haben dann jene Menschen davon, die durch Rationalisierung und Konzentration der Produktion in Riesenbetrieben ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen verlieren? Nichts!

Freihandel bringt vor allem den Großbetrieben Vorteile, die wegen der Kostenvorteile Klein-und Mittelbetriebe niederringen können und sie bringen internationalen Konzernen Vorteile, die an vielen Standorten vertreten sind und sich für die Produktion jeweils den günstigsten aussuchen.

Und generell gilt die Vorteilhaftigkeit von Freihandel und von Produktionskonzentration überhaupt nur dann, wenn an allen Standorten die gleichen Produktionsvoraussetzungen gegeben sind. Aber wie sieht die Realität aus?

Da sind zunächst die Steuern auf Umsatz und Unternehmensgewinne in den einzelnen Staaten unterschiedlich hoch. Man weiß, dass auf diesem Sektor mit niedrigen Steuern einzelne Staaten eine Art Dumping betreiben.

Und weiters: Die Entwicklungsländer und die großen Industrieländern, wie produzieren sie? Mit den fleißigen Arbeitsameisen, die keinen gewerkschaftlichen Arbeitnehmerschutz kennen, keine 40-Stunden-Arbeits-Woche, die teilweise zu Hungerlöhnen arbeiten, dort, wo es keine hohen Steuern auf Unternehmensgewinne und auf Umsätze gibt, keine hohen Löhne, keine hohen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, dort, wo die Bürokratie nicht überschwappt, wo der Umweltschutz keine Erhöhung der Produktionskosten bewirkt, wo der Staat von der EU unbehindert Produktionen hoch subventioniert, wo es keine Kartellgesetze gibt?

Also Vorsicht! Ist nicht unser Markt schon überschwemmt mit Waren aus den großen Industriestaaten, aber auch mit Waren aus China, Japan, Korea, Taiwan, mit einfachen Produkten, aber auch mit hochtechnisierten Erzeugnissen? Mit Textilien aus Thailand, Pakistan, Bangladesch, Indien?

Und jetzt soll ein Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA) abgeschlossen werden, ein Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) hat die EU ja schon abgeschlossen und ein Abkommen mit den USA (TTIP) ist noch nicht endgültig vom Tisch und wird wieder angedacht.

Zölle sollen abgeschafft oder drastisch reduziert werden.

Das soll uns grandiose Export-Möglichkeiten eröffnen. Tausende neue Arbeitsplätze sollen geschaffen werden. So werden uns neue Abkommen präsentiert und uns als notwendig eingeredet. Aber wie ist die Gegenrechnung?  Wie viele Arbeitsplätze würden verloren gehen, wenn noch mehr heimische Produktion durch den neuen Warenzustrom aus Kanada, Japan, den USA verdrängt würde? Denn welcher Konkurrenz müssen wir uns da stellen? Für viele unserer Produktionsbetriebe ist da keine Chance gegeben! Viele Fabriken mussten schon schließen. Und weitere werden jetzt dran sein. Viele Arbeitsplätze sind schon verloren gegangen und weitere werden jetzt verloren gehen, viel mehr als durch neue Exporte je gewonnen werden können! Jedem Plus steht doch auch ein Minus gegenüber! Warum wird das verschwiegen?

Demnächst wird im Parlament das Volksbegehren zu CETA behandelt. Wie werden die Parteien abstimmen? Mal sehen!

 

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Flüchtlings- und Asylpolitik neu

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Nach der Nationalratswahl kommt mit einer neuen Regierungskoalition auch eine neue Flüchtlings- und Asylpolitik. Denn die bisherige Flüchtlings- und Asylpolitik – abgesehen davon, dass sie teilweise sogar gesetzwidrig ist und war – vor allen werden Ausgaben getätigt, für die es keine gesetzlichen Ermächtigungen gibt –  wird künftig von der Bevölkerung nicht weiter akzeptiert werden.

Was muss sich ändern? Der weitere Flüchtlingszustrom (bisher 2017 schon wieder mehr als 15.000) muss radikal vermindert werden. Darüber sind sich sowieso alle drei größeren Parteien nach ihren Erklärungen vor der Wahl einig (allerdings gibt es keine Garantie, dass nach der Wahl gilt, was vor der Wahl versprochen wurde). Denn nach dem Dublin-Abkommen der EU, das doch schließlich alle, auch die EU selbst und sogar Herr Juncker und Frau Merkel, als gültig anerkennen müssen, können auf legalem Weg gar keine Flüchtlinge nach Österreich kommen und in Österreich bleiben, weil für ihren Asyl-Antrag jenes EU-Land zuständig ist, in dem sie zuerst in die EU einreisen. Und Österreich liegt nicht an der EU-Außengrenze und kann daher kein Erstaufnahmeland sein. Wer also erst in Österreich Asyl beantragt, der ist in jenes Land zurückzubringen, wo er zuerst EU-Boden betreten hat und dieses Land muss ihn auch zurücknehmen. Das sind die EU-Regeln!

Und international gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die sieht vor, dass weder Kriegsgefahr noch Armutsgefährdung als Fluchtgrund gilt, sondern nur ungerechtfertigte persönliche Verfolgung durch staatliche oder quasi-staatliche (unter anarchischen Staatsverhältnissen) Stellen und Organe, also durch Polizei oder Milizen. Und Asyl bedeutet auch nicht Recht auf Zuwanderung auf Dauer, sondern nur Schutz auf Zeit, für die Dauer der Verfolgung, also mit der Verpflichtung zur Rückkehr in das Heimatland, wenn dort wieder reguläre Verhältnisse eingekehrt sind und dort die Menschenrechte entsprechend den diesbezüglichen internationalen Konventionen wieder gesichert sind.

Ein Asylant sollte also wieder gehen, wenn der Gefahrenzustand zu Ende ist. Allerdings werden im Widerspruch dazu von der derzeitigen Regierung Asylanten so behandelt. als dürften sie immer bei uns bleiben, als wären sie nicht Asylanten, sondern Zuwanderer. Und das ist allein schon deshalb problematisch, weil die meisten Asylanten der letzten Jahre – anders als Zuwanderer – in erster Linie wegen der Kulturunterschiede Passivposten in unserem Sozialsystem sind: es ist nicht damit zu rechnen, dass sie sich in annehmbarer Frist in unser Beschäftigungs- und Gesellschaftsumfeld eingliedern.

Das also sind die Vorgaben, nach denen sich künftig die Flüchtlings- und Asylpolitik orientieren muss. Und die Bevölkerung in ihrer Mehrzahl, die jetzt auch über die rechtlichen Grundlagen der Flüchtlings- und Asylpolitik weitgehend Bescheid weiß, wird die Verwirklichung dieser Politik nach der Wahl auch einfordern.

 

 

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Freihandel und Freihandelsabkommen

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Wo sind unsere Fabriken hin, wo sind sie geblieben? Fabrikhallen stehen leer und vergammeln und werden dann abgerissen. Was ist mit den Leuten, die dort gearbeitet haben? Was mit ihren Kinder?

Jeder, der durchs Land fährt, sieht sie, diese Fabrikruinen. In manchen Wiener Stadtbezirken, in manchen Gegenden dominieren sie sogar das Stadt- oder Landschaftsbild. Denn ihre Schließung und Abwanderung ist noch gar nicht so lange her. Hier ist eine Entwicklung eingetreten, die unsere Arbeitswelt und auch unsere soziale Umwelt gewaltig verändert hat. Die Betriebe sind ins Ausland abgewandert. In nahe und billigere osteuropäischen Nachbarländer, in das ferne Asien, nach Südamerika, in Entwicklungsländer. In Länder, die oft unter unfairen Konkurrenzbedingungen produzieren und denen gegenüber unsere Betriebe keine Chancen haben.

Es gibt jedoch noch Reste unserer ehemaligen Industriezonen. Wie lange aber werden die bleiben? Wenn die Entwicklung weiter geht, dann werden wieder Tausende Beschäftigte freigesetzt werden, vor allem ungelernte und angelernte Arbeiter, die nicht so leicht einen neuen Job finden werden oder umzuschulen sind. Viele davon sind Gastarbeiter. Viele werden Arbeitslosenunterstützung beziehen müssen. Ein soziales und budgetäres Problem! Und wir, unsere Politiker und unsere Regierung, haben es in der Hand, ob auch noch die letzten großen Produktionsbetriebe in Österreich verschwinden und damit weiters Tausende Arbeitsplätze verloren gehen. Wie? Indem sie weitere Einfuhren ungehemmt zulassen!

Denn Vorsicht! Ist nicht unser Markt schon überschwemmt mit Waren aus den großen Industriestaaten, aber auch mit Waren aus China, Japan, Korea, Taiwan, mit einfachen Produkten, aber auch mit hochtechnisierten Erzeugnissen? Mit Textilien aus Thailand, Pakistan, Bangladesch, Indien? Und jetzt sollen noch mehr Waren aus Kanada und Japan dazukommen!

Und die Entwicklungsländer und die großen Industrieländern, wie produzieren sie? Mit den fleißigen Arbeitsameisen, die keinen gewerkschaftlichen Arbeitnehmerschutz kennen, keine 40-Stunden-Arbeits-Woche, die teilweise zu Hungerlöhnen arbeiten, dort, wo es keine hohen Steuern auf Unternehmensgewinne und auf Arbeitseinkommen gibt, keine hohen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, dort, wo die Bürokratie nicht überschwappt, wo der Umweltschutz keine Erhöhung der Produktionskosten bewirkt, wo der Staat von der EU unbehindert Produktionen hoch subventioniert, wo es keine Kartellgesetze gibt?

Ja, die Freihandelsabkommen! Österreich zieht dabei immer den Kürzeren. Sie werden uns geschmackig gemacht, indem man behauptet, neue Arbeitsplätze werden im Export entstehen. Schön, wenn es wahr ist! Aber sie sagen uns nicht, wie viele Arbeitsplätze durch den Import verloren gehen.

Jetzt geht es im Parlament um die Abstimmung zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA). Dann kommt das Abkommen mit Japan dran (JEFTA).

Wie werden unsere Regierungsparteien entscheiden? Interessieren sie die Arbeitsplätze, die auf dem Spiel stehen? Wir werden es sehen. Wähler, pass auf!

 

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