Wirtschaft und Arbeitspätze sind das Problem Nummer eins!

Veröffentlicht am von 0 Kommentare


Nicht Budget, Defizit und Staatsverschuldung, so dramatisch auch hier die Situation ist.

Die Wirtschaft muss funktionieren, positive Erträgnisse liefern, sichere Arbeitsplätze bieten, Steuern abführen: dann kann auch der Staatshaushalt saniert werden. Nicht umgekehrt. Mit Gewalt bei Staatsausgaben sparen, das würgt und drückt die Wirtschaft noch zusätzlich und mehr, als es dies die sonstigen, vor allem externen Ursachen sowieso tun.

m Wirtschaftsflügel der ÖVP wird die Lage, in der sich der Staat derzeit befindet, offenbar so beurteilt. Nicht aber so in der SPÖ und bei den Neos. Ausgaben ausweiten einerseits und Totsparen als übergeordnetes Ziel andrerseits würden, wenn in der praktischen Politik verwirklicht, die im Gange befindliche Abwärtsbewegung des Staatsganzen noch verstärken. Ob das unsere Zukunft sein wird, werden die Ergebnisse der Regierungsbildung zeigen.

Nicht ohne Grund wird also von der Wirtschaft die Bildung der schwarz-rot-pinken Koalition abgelehnt und einer schwarz-blauen  bzw. blau-schwarzen Regierung der Vorzug eingeräumt, weil man bei den Blauen mehr Verständnis für die wirtschaftliche Lage und die in diesem Bereich bestehenden Probleme erwartet als bei SPÖ und Neos.

Tatsächlich sind da SPÖ und Neos wie Skylla und Charybdis, wo ein Mittelweg zwischen den beiden nicht möglich scheint, weil beide zu großes Beharren auf ihren Positionen zeigen und jeweils aus internen Gründen davon auch nicht abgehen können. Der Kompromiss zwischen den drei künftigen Koalitionären wird daher aller Voraussicht nach sein – wenn diese Koalition überhaupt zustande kommt -, dass man das Problem ganz einfach ausklammert und zur Lösung eben – nichts tut.

Zu welchem Ergebnis das führen wird, das werden wir dem Anschein nach noch erleben.

Kategorie: Allgemein

Asyl und Zuwanderung in Österreich

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Die Asyl- und Zuwanderungspolitik in Österreich ist überaus großzügig.

Wer Asyl sagt und aus weit entfernten Ländern kommt, darf bleiben. Er erhält Asyl oder subsidiären Schutz und eine Begründung dafür wird leicht gefunden: Man könne ihm das Leben in seiner Heimat und die Rückkehr dorthin nicht zumuten, weil dort die Verhältnisse nicht so wie bei uns sind. Denn nur bei uns erhält er Rundumversorgung, ohne arbeiten zu müssen und ohne dass er schon etwas in die Sozialfonds einzahlen hätte müssen.

Diese von den jeweiligen Regierungen praktizierte Politik hat Österreich gegen den Willen einer großen Mehrheit der einheimischen Bevölkerung zum Einwanderungsland gemacht und dazu geführt, dass in den letzten 50 Jahren mehr als 1.000.000 Menschen als Gäste, Gastarbeiter und Schutzsuchende zu uns gekommen und dann im Endeffekt bei uns geblieben sind.

Und die Fortsetzung und Weiterführung dieser Vorgangsweise bewirkt, dass immer mehr und mehr Leute aus immer größerer Ferne und mit immer fremderem kulturellen Hintergrund und immer höherem Unterstützungsbedarf kommen und hier Daueraufenthalt und Versorgung erhalten.

Und wie es jetzt den Anschein hat, wird sich trotz manchem gegenteiligen Gerede auch in den nächsten fünf Jahren unter der schwarz-rot-pinken Dreierkoalition daran nichts ändern.

Ein Grund zur Freude?

Kategorie: Allgemein

Asyl, Einwanderung, Remigration

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Asyl und Einwanderung muss unterschieden werden:

Asylsuchende sind Personen, die vor einer Gefahr in ihrer Heimat fliehen, die aber grundsätzlich in ihre Heimat zurückkehren wollen, wenn die Gefahr vorüber ist (also z.B. der Kriegszustand beendet ist oder ein die Menschenrechte missachtendes Regime gestürzt ist). Sie suchen Schutz nur für die Zeitdauer, wo sie dort einer Gefahr ausgesetzt wären.

Sobald die Gefahr vorbei ist, will der wirklich schutzsuchende Asylant in sein Heimatland zurückkehren. Das unterscheidet ihn vom Zuwanderer und Sozialmigrant.

Und deshalb erhalten Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde (Asylberechtigte) ein Aufenthaltsrecht, vorerst nur befristet für drei Jahre. D muss danngeprüft werden, ob die Voraussetzungen defür noch weiter vorliegen. Wen dem so ist, dann wird provisorisch zunächst ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt.. Aber wenn es dann im weiteren Verlauf im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten zu einer dauerhaften positiven Veränderung der Verhältnisse kommt oder wenn er/sie wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wird , so ist ein Aberkennungsverfahren einzuleiten und der Status als Asylberechtigte/r mit Bescheid abzuerkennen. Er/Sie hat dann das Land zu verlassen.

Das ist die geltende Rechtslage, und nichts anderes als das bedeutet es, wenn von REMIGRATION geredet wird.

Das ist geltendes Recht, das aber in der Praxis oft so nicht vollzogen wird. Das muss sich ändern!

Kategorie: Allgemein

Asyl als Vorwand für Dauereinwanderung

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Asyl gibt es im Sinne des Begriffes eigentlich nur für Verfolgte, für unrechtmäßig Verfolgte, und nur solange, wie Verfolgung besteht. Asyl gibt es daher immer nur mit zeitlicher Begrenzung. Immer mit der Beifügung, dass des Asylant in sein Heimatland zurückkehren wird, wenn der Fluchtgrund, die Gefahr von Verfolgung, wegfällt.

Tatsächlich aber kommen Leute zu uns, die Asyl beantragen, aber keinen Asylgrund haben und nur in der Absicht, auf Dauer hier bei uns zu bleiben und hier möglichst viel an sozialer Hilfe zu erhalten. Alle wissen das.

Und was wird gemacht? Gegen alles bessere Wissen?

1. Mit Gewalt wird ein Asylgrund oder ein sonstiger Schutzgrund konstruiert und die Person erhält ein Aufenthaltsrecht.

2. Dann wird der Betreffende nicht mehr als Asylant, sondern als Dauer-Einwanderer behandelt. Man bemührt sich um seine Integration mit Hilfe aller möglichen Kurse und sonstigen Integrationsmaßnahmen und lässt ihn seine Familie nachholen, damit sein Verbindungsband zur alten Heimat möglichst aufgelöst wird.

Ergebnis: Diese Vorgangsweise hat Österreich gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung zum Einwanderungsland gemacht und dazu geführt, dass in den letzten 50 Jahren mehr als 1.000.000 Menschen als Gäste, Gastarbeiter und Schutzsuchende zu uns gekommen und dann im Endeffekt bei uns geblieben sind.

Und die Ausweitung dieser Vorgangsweise führt jetzt dazu, dass immer mehr und mehr Leute aus immer größerer Ferne und mit immer fremderem kulturellen Hintergrund und immer höherem Unterstützungsbedarf kommen. Und wie es den Anschein hat, hat auch niemand von den maßgeblichen Politikern ein Interesse und eine echte Bereitschaft gegen große Widerstände etwas an diesem Vorgehen zu ändern.

Für die nächsten FÜNF JAHRE wird sich da unter der neuen schwarz-roten-pinken Regierung mit Sicherheit nichts ändern.

Was ist da zu tun?

Kategorie: Allgemein

Abschiebung „illegaler Migranten“

Veröffentlicht am von 0 Kommentare


Versprochen wird: Wir werden illegalen Migranten kein Aufenthaltsrecht geben und sie in die Heimat zurückführen bzw. abschieben. Und dann wird aufgezählt: Tatsächlich, da hat man wieder eine Handvoll von ihnen zurückgeführt. Und die Politik rühmt sich: Sie ist aktiv bei der Bekämpfung der „illegalen Migration“. Und der Wähler meint, er muss da applaudieren und zufrieden sein. Aber was ist wirklich geschehen? Ein kleiner Prozentsatz der Migranten aus sicheren – sicheren! – Ländern wurde mit amtlicher Beteiligung nach Hause zurückgeschickt, etwa in ein EU-Land wie Bulgarien oder Rumänien oder nach Tunesien oder Marokko, in Länder, in denen wir Urlaub machen. Niemand aber wird zurückgeschickt in ein Land wie Syrien oder Afghanistan, denn das sind „unsichere Länder“, wo die Menschen – angeblich, und zwar offensichtlich alle, die dort leben – gefährdet sind. Also dürfen alle, die von dort kommen – afrikanische Länder zählen übrigens auch dazu – bei uns bleiben, weil eine Abschiebung in die Heimat sie ja an Leib und Leben gefährden würde. Sie erhalten daher bei uns entweder Asyl oder, wenn ein Asylgrund nicht zu finden ist, „subsidiären Schutz“ (Offensichtlich in der Annahme, Schutz finden können sie nur bei uns und nicht etwa in einem Nachbarland ihres Heimatlandes. Denn – so die Annahme –  die ganze Welt ist „unsicher“, nur wir hier in Europa sind sichere Aufenthaltsländer) Und natürlich gelten diese Leute nicht als „illegale Migranten“. Und wenn von Rückführung und Abschiebung „illegaler Migranten“ geredet wird, gilt das nicht für diese Leute.

Ja, die da oben rechnen mit der Unwissenheit und der Dummheit der Menschen.

Und sie können untätig bleiben. Denn, wer weiß, wer aktiv ist, streift vielleicht irgendwo an. Und außerdem ist Tätigwerden mühsam.

Kategorie: Allgemein

Gilt die Flüchtlingskonvention noch?

Veröffentlicht am von 0 Kommentare


Oder gilt, was der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der EU, als Quasi-Gesetzgeber verordnet?  

Jetzt hat dieser EuGH beschlossen, dass allen Frauen aus Afghanistan ungeschauterweise sofort Asyl zugewähren ist, wo immer und wann  immer sie in der EU darum ansuchen. Weiter braucht demnach gar nicht mehr geprüft zu werden.

Nun ist nicht zu bestreiten, dass Frauen derzeit in Afghanistan schwer benachteiligt sind und unterdrückt werden. Wer allerdings eine den landesüblichen Gepflogenheiten entsprechende Lebensweise führt, ist deshalb dort nicht an Leib und Leben gefährdet. Das heißt wohl auch, dass er bzw. sie nicht menschenrechtswidrig „verfolgt“ wird. Und nach der Flüchtlingskonvention ist aber die menschenrechtswirdrige „Verfolgung“ der einzige Grund, aus dem Asyl zuerkannt werden muss.

Der EuGH geht hier, wie auch sonst, in seiner Großzügigkeit für die Asylgewährung also weit in seiner Interpretation der Flüchtlingskonvention über das  vernünftige und verträgliche Maß hinaus. Und weiters macht er es sich offensichtlich zum Prinzip, dass ein an sich Asylberechtigter sich das Land aussuchen kann, wo er um Asyl ansucht. Er muss nicht das erste oder ein seiner Heimat näher liegendes Land dafür aussuchen, sondern kann auf der Suche die halbe Welt durchreisen. Nach dem Prinzip : Wer einmal (in der Heimat) asylberechtigt ist, der bleibt  immer und überall asylberechtigt (für seine ganze Lebensdauer, es sei denn, dass er freiwillig in die Heimat zurückkehrt). 

So steht das allerdings nicht in der Flüchtlingskonvention. Und es kann so auch nicht den Intentionen dieser Konvention entsprechen. Hier geht es um eine weitgehende ,-  wie viele meinen – überdehnte Auslegung des Textes der Konvention. Die Auslegung sollte vielmehr berücksichtigen, dass eine Abwägung stattfinden muss zwischen der Ausnahmesituation, in der sich der Flüchtling befindet, und der Ausnahmesituation, in die Aufnahmeländer geraten können. Die Flüchtlingskonvention sieht ja auch ausdrücklich vor, dass die Flüchtlinge sich so verhalten müssen, dass sie möglichst wenig zur Last fallen. Und in Ländern fremder Kultur fallen sie in der Regel mehr zur Last als in den Ländern der eigenen Kultur und Religion.

Damit sei gesagt: Man muss nicht alles schlucken, was am EuGH in überbordender Humanität für richtig befunden wird. Denn Gerichte sind nun einmal keine Gesetzgeber und haben nur über Einzelfälle zu entscheiden.

Kategorie: Allgemein

Im Interesse des Landes

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Der Staat befindet sich in einer Krisensituation, in einer vielfachen Krise: einer Budgetkrise, einer Schuldenkrise, einer Wirtschafts- und Industriekrise, einer Beschäftigungs- und Arbeitsplatzkrise, einer Teuerungs- und Verarmungskrise, einer Zuwanderungskrise, einer Krise des Schul- und Gesundheitswesens, …

Krisenbekämpfungsmaßnahmen sind dringend erforderlich. Das heißt, es bräuchte dringend und baldigst eine handlungsfähige und handlungsaktive Regierung. Derzeit aber haben wir nur eine Verwalterregierung, eine Regierung ohne Mehrheit im Parlament, eine Regierung, die Reformen gar nicht angehen kann, die nur die bestehende Krisensituation verwalten kann, die nicht einmal ein Budget erstellen kann. Kann man es verantworten, dass diese Situation über Wochen oder gar Monate andauert?

Jetzt wird von einer Dreierkoalition zwischen ÖVP, SPÖ und Neos gesprochen. Auf welchen gemeinsamen Nenner die kommen könnten, ist aber niemanden recht klar. Unterschiedlicher könnten Zukunftsansagen nicht sein, als sie zwischen den Herren Nehammer/ÖVP und Babler/SPÖ getätigt worden sind. Eine Einigung, wenn überhaupt, kann dauern. Aber so viel Zeit haben wir nicht!

Eine Alternative wäre eine Koalition zwischen FPÖ und ÖVP. Bei den Themen Wirtschaft und Zuwanderung könnte man sich da leicht treffen. Bei anderen Themenkomplexen sind die Unterschiede nicht unüberwindbar. Eine Einigung könnte aller Wahrscheinlichkeit relativ schnell gefunden werden, wenn …. Ja, wenn die persönlichen Animositäten und Vorurteile überwunden werden könnten, sei es, weil bei ihnen eine Einkehr der Vernunft und des Verantwortungsbewusstseins stattfindet oder weil der eine oder der andere oder beide ausscheiden. Und der Herr Bundespräsident müsste dann einer Einigung zustimmen.

Der Herr Bundespräsident. Was sollte/müsste er tun? Statt dem entgegenzuarbeiten müsste er eine Koalition zwischen den beiden Parteien FPÖ und ÖVP sogar nachdrücklich fordern. Im Interesse des Landes. Da müssten aber andere Interessen hintanstehen!

Kategorie: Allgemein

Ein Ende der Zuwanderung ist nicht absehbar

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Das KERNPROBLEM der Asylpolitik wird nämlich nicht angegangen. Und das ist die FRAGE:

Kann jemand, der aus einem sicheren Nachbarland zu uns kommt (und auf einer Reise von tausenden Kilometern andere sichere Länder durchreist hat), auch bei uns noch immer argumentieren, dass er in seinem Heimatland menschenrechtswidrig verfolgt wird und deshalb auch bei uns Anspruch auf Asyl hat?

Und da diese FRAGE von der EU und von den europäischen Gerichtshöfen BEJAHT wird, wird vielen Syrern, Afghanen und Afrikanern hier bei unsein Asylverfahren zugebilligt und Asyl zuerkannt. Und da weder bei der EU noch bei den Gerichten daran gedacht wird, davon abzugehen, wird sich am Umfang der Zuwanderung aller Voraussicht auch in Zukunft nicht viel ändern, zumal auch auch der Asyl- und Migrationspakt der EU da keine Änderung bringt.

Vorläufig handeln nur Ungarn und Polen dem zuwider und deshalb werden sie ja auch von der EU und den Regierungen anderer EU-Staaten angegriffen. Aber wie sollte es anders gehen, die Asylflut einzudämmen? Nur bei einer radikalen Wende im Asyl- und Zuwanderungswesen wäre das denkbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir einen neuen großen Zuwanderungsschub erwarten müssen, „wenn Afrika erwacht“ und Entlastung für das enorme Bevölkerungswachstum sucht.

Kategorie: Allgemein

WENDE in der Asyl- und Zuwanderungspolitik

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

Die Wende in der Asyl- und Zuwanderungspolitik steht bevor.

Im Ausland ist die schon voll im Gang, in Ungarn und Polen sowieso, aber jetzt auch in Schweden und Dänemark, andere werden folgen. Nur Deutschland und Österreich bleiben zurück . Die Regierungsparteien dort und hier sind sich uneinig, ÖVP unkonkret, Grüne dagegen. Nur die Oppositionspartei FPÖ mit Herbert Kickl hat jetzt ganz konkret angekündigt , einen totalen Zuwanderungsstopp einzuführen.

Und das würde bedeuten: Migranten aus fernen Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die als Asylwerber zu uns kommen wollen, werden abgewiesen und nicht mehr bei uns aufgenommen. Denn sie können ja gar keinen Asyl- oder Schutzgrund geltend machen, da sie ja aus einem Nachbarstaat, einem sicheren Staat, einreisen. Und wenn das noch dazu ein EU-Staat ist, dann ist Österreich nach EU-Zuständigkeitsvorschriften für Asylverfahren überhaupt nicht zuständig, weil die Prüfverfahren im EU-Ersteinreiseland, also nicht bei uns, durchzuführen sind.

Und wenn sie dennoch kommen, illegal einreisen, dann wird es bei uns kein Asyl und kein Asylverfahren mehr geben, sondern – so, wie es etwa jetzt Schweden macht – nur Versorgung mit dem Lebensnotwendigen als Sachleistung und die Aufforderung zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise. Und da geht es gar nicht nur um das Heimatland, auch jedes Drittland ist da möglich, wo sie etwa zuvor schon länger Zwischenaufenthalt genommen haben. Und wenn sie nicht freiwillig ausreisen und es möglich ist, dann Abschiebung dorthin, wohin es möglich ist, wo sie auf ihrer Reise schon waren, etwa in die Türkei.

Diese Vorgangsweise ist Teil des Wahlprogramms von FPÖ und Herbert Kickl, nicht aber der anderen Parteien. Die haben da alle noch keine konkreten Vorstellungen, wie Zuwanderung eingedämmt werden könnte. Sogar hinsichtlich der Reduzierung von Zahlungen an Asylwerber sind die Aussagen vage.

Ein totaler Zuwanderungsstopp ist nur mit FPÖ und Herbert Kickl möglich.

Der Wähler wird entscheiden. SEIN WILLE GESCHEHE.

Kategorie: Allgemein

Wir sind nicht die Versorgungsanstalt für Syrer und Afghanen

Veröffentlicht am von 0 Kommentare

die eine Reise von 3000 bis 5000 km unternommen haben, um hier auf unsere Kosten versorgt und verköstigt zu werden. Und wir müssen die hier bei uns gar nicht aufnehmen und ihnen hier auch nicht legalen Aufenthalt gewähren. Denn bei diesen Personen ist kein Asyl- oder Schutzgrund gegeben, da sie aus einem sicherem Land, einem unserer Nachbarstaaten, einreisen, und jedenfalls dort schon in Sicherheit sind. Denn Österreich ist ja nur von sicheren Drittstaaten umgeben, nämlich von anderen EU-Ländern sowie von der Schweiz und von Liechtenstein.

Österreich muss nach geltendem EU-Recht überhaupt keine Asylanträge dieser Leute annehmen. Denn, da Verfolgung oder Gefährdung nicht gegeben ist, fehlen die Voraussetzungen, bei diesen Leuten und überhaupt, um bei uns einen Asylantrag zu stellen.

Und auch nach EU-Zuständigkeitsvorschriften sind wir nicht zuständig, wenn die Leute über ein EU-Land einreisen, weil die Verfahren im EU-Ersteinreiseland durchzuführen sind.

Es braucht also gar keine neuen Gesetze, weder Österreichs, noch der EU, um die weitere illegale, unerwünschte Zuwanderung zu stoppen, sondern lediglich die Anwendung der geltenden Vorschriften.

Wenn sie aber dennoch illegal einreisen, wenn sie einmal da sind, dann gibt es bei uns kein Asylverfahren und kein Asyl, sondern nur Versorgung mit dem Lebensnotwendigen und Aufforderung zur freiwilligen Rück- oder Weiterreise, auch in irgendein Drittland, es muss gar nicht das Heimatland sein. Wenn das nicht fruchtet und es möglich ist, dann Abschiebung. Und keinerlei Versorgung außerhalb des Flüchtlingslagers!

Wenn das künftig einmal so praktiziert wird, dann würde sich das herumsprechen. Der weitere Zustrom würde da wohl ganz plötzlich abrupt abbrechen.

Die Regierung muss es nur machen. Und wenn sie es nicht macht, dann gehört sie abgewählt.

Kategorie: Allgemein